Autofahrer rüsten gegen Laserkontrollen auf
Wenn man sie sieht, ist es meistens schon zu spät: Laserpistolen. Die Geräte schicken normalerweise einen Lichtstrahl aus, der dann wieder zurückkommt. „Durch den Laserblocker wird das Signal aber gestört und eine Messung ist nicht mehr möglich, das Display zeigt uns nur eine Fehlermeldung“, erklärt Ferdinand Zuser, Leiter der Landesverkehrsabteilung.
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Solche Geräte dürfen zwar verkauft und eingebaut werden, weshalb auch so manche Autohändler die Systeme anbieten. Auf öffentlichen Straßen ist die Benützung seit Jahresbeginn allerdings verboten. Ansonsten drohen bis zu 5.000 Euro Strafe, hält ÖAMTC-Verkehrsjurist Martin Hoffer fest: „Laserblocker dürfen nicht nur nicht verwendet, sondern auch nicht mitgeführt werden.“ Das Auto darf zudem erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn das Gerät ausgebaut ist.
Keine seriösen Autohändler
Laut Thomas Sauer, Geschäftsführer der Landesinnung für Fahrzeugtechnik in der Wirtschaftskammer Niederösterreich, würden seriöse Autohändler solche Systeme weder anbieten noch einbauen. Und auch wenn der Einbau nicht illegal sei, lehne man es ab, gesetzeswidriges Verhalten zu unterstützen - auch gegen den Wunsch des Kunden.
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Technisch funktionieren Laserblocker nach demselben System wie Bremsassistenten oder Abstandsmesser, die ja offiziell zugelassen sind. Manche Verkäufer von Laserblockern sind deshalb skeptisch, wenn die Polizei künftig Geräte, die sie für Laserblocker hält, ausbauen lässt, denn in der Praxis erkenne man den Unterschied nur schwer. Laut der Landesverkehrsabteilung werden die Beamten deshalb jetzt darauf speziell geschult.
Kontrollen verlieren ihren Zweck
Schließlich verlieren die Geschwindigkeitsbeschränkungen durch solche Systeme ihren Zweck, erklärt Zuser: „Das Gerät ‚schützt‘ den Anwender zwar vor einer Strafe, aber es minimiert nicht die Folgen im Falle eines Unfalls, der durch die Geschwindigkeitsübertretung entsteht. Laserblocker sind also eine sehr einseitige Sache, die vom Gesetzgeber zu Recht verboten ist.“
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In Österreich sind aber nicht nur Laserblocker verboten, sondern auch eigene Geräte, die vor Radar- oder Laserkontrollen warnen. Denn diese funktionieren über eine Funkfrequenz, für die es eine eigene Genehmigung braucht. Die Hinweise im Navigationssystem sind hingegen erlaubt, stellt Hoffer klar: „Der Unterschied ist, dass diese Informationen nicht vollständig und richtig sind, es gibt also kein besonderes Risiko, dass sich jemand nur darauf verlässt und sein Fahrverhalten anpasst.“
Die Hinweise tragen laut ÖAMTC vielmehr zu einem höheren Bewusstsein der Autofahrer bei. Vorsicht gilt aber im Ausland, etwa in der Schweiz. Dort sind diese Informationen in Navigationssystemen nicht erlaubt und müssen somit ausgeschaltetwerden.
Links:
- Radargeräte für mehr Sicherheit in Gemeinden (noe.ORF.at; 3.10.2017)
- In Gemeinden wird wieder „geblitzt“ (noe.ORF.at; 21.9.2016)
- ÖAMTC