Sichtschutz soll gegen Schaulustige helfen

Immer häufiger blockieren Schaulustige bei Verkehrsunfällen die Arbeit der Einsatzorganisationen. Oft werden dabei Fotos gemacht, die im Internet landen. In Wiener Neustadt wurde nun ein spezieller Sichtschutz angeschafft.

Der Umgang mit sogenannten Gaffern, also Schaulustigen, gehört nach Angaben der Einsatzkräfte zum Alltag und wird mittlerweile sogar in Trainings geschult. Damit sich Rettung und Feuerwehr bei schweren Unfällen auf das Wesentliche konzentrieren können und nicht in ihrer Arbeit gehindert werden, wurde etwa in Wiener Neustadt ein mobiler Sichtschutz angeschafft.

Schutz gegen Schaulustige

ORF

„Dieser steht relativ rasch mit ein paar Handgriffen“, sagte Josef Bugnar, Feuerwehrkommandant von Wiener Neustadt. Dadurch seien auch keine Einsatzkräfte an der Unfallstelle gebunden, denn „die benötigen wir ja, um die Patienten zu versorgen, und um andere wichtige Tätigkeiten am Einsatzort zu verrichten“, so Bugnar.

Feuerwehr spricht von „pietätlosen Vorfällen“

Berichten der Einsatzkräfte zufolge treten Schaulustige seit geraumer Zeit „viel hartnäckiger und skrupellos“ auf. „Es gibt Vorfälle, die sind an Pietätlosigkeit nicht zu überbieten. Erst kürzlich musste eine Unfallopfer auf der Fahrbahn reanimiert werden. Und man glaubt es kaum, aber in diesem Fall sind Schaulustige ausgestiegen und haben fotografiert und dieses furchtbare Geschehen gefilmt. Innerhalb weniger Minuten sind die Bilder in den sozialen Medien erschienen“, so Franz Resperger, Sprecher des Landesfeuerwehrkommandos Niederösterreich. „Man kann sich vorstellen, wenn Angehörige diese Bilder sehen bevor sie informiert werden, welche Katastrophe das noch zusätzlich auslöst.“

Schutz gegen Schaulustige

ORF

Auch die Polizei muss immer öfter einschreiten. Wenn man unbegründet bei einer Unfallstelle stehen bleibt, um etwa Fotos zu machen, kann es zu einer Anzeige kommen. Auch sind die Polizisten angehalten, die Identität der Opfer zu schützen. Sie können Menschen, die die Arbeit der Einsatzkräfte behindern, wegweisen. Solche Wegweisungen gebe es immer wieder, heißt es seitens der Exekutive. Hält man sich nicht an die Anweisung der Polizei, kann das eine Festnahme zur Folge haben. In Deutschland sieht in solchen Fällen seit heuer ein neues Gesetz sogar Haftstrafen von bis zu einem Jahr vor.