Causa Pflegeheim: Zwei Leichen exhumiert

Im Zuge der Ermittlungen zur Causa Pflegeheim in Kirchstetten (Bezirk St. Pölten) wurden in der Vorwoche zwei Leichen auf Friedhöfen in Niederösterreich und Wien exhumiert. Die Leichen der früheren Heimbewohnerinnen wurden obduziert.

Karl Fischer, Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, bestätigte gegenüber noe.ORF.at einen Bericht der „Kronen Zeitung“ (Sonntag-Ausgabe). „Der Sachverständige hat die Obduktionen durchgeführt und arbeitet am Gutachten“, sagte der Sprecher. Ergebnisse liegen jedoch noch nicht vor.

Keine weiteren Exhumierungen geplant

Laut dem Artikel der „Kronen Zeitung“ soll es sich um zwei Frauen handeln, die 2015 und 2016 starben. Geklärt werden soll, ob es Hinweise auf Medikation gibt. Weitere Exhumierungen seien derzeit nicht geplant, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Dass jetzt auch wegen Mordverdachts ermittelt wird, wurde nicht bestätigt.

Ermittelt werde nach wie vor wegen des Verdachts des Quälens oder Vernachlässigens wehrloser Personen und strafbarer Handlungen gegen deren sexuelle Integrität und Selbstbestimmung. Die Erhebungen richten sich gegen fünf ehemalige Pflegekräfte des Heims. Wegen Mordes werde nicht ermittelt, hielt der Sprecher der Staatsanwaltschaft fest - die „Kronen Zeitung“ hatte von entsprechenden Erhebungen berichtet.

Die Causa war im Oktober 2016 angezeigt worden, die Pflegekräfte leugneten die Vorwürfe. Ende September 2017 wurde bekannt, dass zwei Verdächtige in der Folge in einer Einrichtung in Wien tätig waren. Die beiden wurden festgenommen und einen Tag später enthaftet - gegen das Gelöbnis, bis zum Ende des Verfahrens nicht mehr im Pflegebereich tätig zu sein. Diskutiert wurde über die rechtlichen Möglichkeiten eines vorläufigen Berufsverbots.

Gutachten über körperliche Folgen von Übergriffen

Seit diesem Monat liegt außerdem ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes medizinisches Gutachten vor. Dieses sollte die Fragen klären, ob es körperliche Folgen von Übergriffen auf Patienten gab und ob die Pfleger eigenmächtig nicht verschriebene Medikamente verabreicht haben. Beides konnte der Sachverständige „nicht objektivieren“, hieß es in der Vorwoche von der Staatsanwaltschaft.

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