Fall Kührer: Wiederaufnahmeantrag fixiert

In der Frage einer Verfahrenswiederaufnahme im Fall Julia Kührer hat das Landesgericht Korneuburg einen weiteren Termin festgesetzt. Am 24. Jänner 2018 findet eine nicht öffentliche Verhandlung statt.

Aufgrund der konkreten Hinweise in der Verhandlung am 11. Oktober konnte eine weitere (Hörensagen-)Zeugin ausgeforscht werden, wurde erläutert. Im Zuge der Verhandlung sollen zwei weitere Zeugen zum Vorbringen des Verurteilten vernommen und eine Gegenüberstellung mit einem bereits befragten Zeugen durchgeführt werden. Das von Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz angekündigte Sachverständigengutachten wurde dem Gericht bisher nicht übermittelt.

(Hörensagen)-Zeugin wurde ausgesforscht

Der Rechtsbeistand des 2013 wegen Mordes an dem seit 2006 vermissten Mädchen verurteilten ehemaligen Videothek-Besitzers in Pulkau (Bezirk Hollabrunn), in dessen Keller fünf Jahre nach ihrem Verschwinden die sterblichen Überreste der Schülerin gefunden worden waren, hatte die Wiederaufnahme beantragt.

Blaschitz sprach nach dem ersten Termin im Oktober von einer Wende: Es sei eine - zuvor noch nicht einvernommene - Zeugin ins Spiel gebracht worden, die damals in der angeblich Drogen konsumierenden Clique um Julia Kührers Ex-Freund in Pulkau dabei gewesen sein soll. Sie soll gehört haben, dass dieser nach dem Verschwinden der Schülerin gesagt hätte, so etwas wie mit Julia dürfe nicht noch einmal passieren.

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