Schwechat: Gehälter für Hausbesorger „korrekt“

Die Stadt Schwechat hat die Gehälter von drei Hausbesorgern geprüft, deren Lohnzettel noe.ORF.at anonym zugespielt worden waren und die für Aufregung sorgten. Die Abrechnungen seien trotz der Gehaltsunterschiede korrekt, heißt es.

Drei Lohnzettel von Juni 2017 sorgten in der vergangenen Woche für Aufregung. Diese zeigen, dass es bei den Gehältern von Hausbesorgern in der Stadt Schwechat (Bezirk Bruck an der Leitha) große Unterschiede gibt. Für 40 Stunden Arbeitszeit erhielt eine Person mehr als 7.600 Euro brutto, eine zweite 5.200 Euro und eine dritte nur etwa 600 Euro. Diskrepanzen gab es bei gleicher Anstellung sowohl bei den Grundbezügen als auch bei den „Sonderzahlungen“ - mehr dazu in Mehr als 7.600 Euro Gehalt für Hausbesorger (noe.ORF.at; 15.12.2017).

Fachleute sprechen von korrekter Entlohnung

Nach einer Prüfung gehen die Fachleute im Schwechater Rathaus nun aber davon aus, dass die drei Hausbesorger laut Gesetz korrekt entlohnt wurden. Die Entlohnung der Hausbesorger richte sich nach dem Hausbesorgergesetz. Dementsprechend werden die Hausbesorger nicht nach Stunden, die sie geleistet haben, sondern aufgrund der Quadratmeter, die sie zu betreuen haben, entlohnt. Je größer die Fläche, desto mehr Verdienst.

Gehaltszettel

ORF

Die Prüfung der Stadt habe nun ergeben, dass die drei Hausbesorger höchst unterschiedlich große Flächen betreuen. Bei den Sonderzahlungen handle es sich um Urlaubsgeld. Die Stundenangabe auf den Lohnzetteln habe keine Relevanz, sie sei nur notwendig, weil das Lohnprogramm der Stadt eine Stundeneingabe verlange, heißt es. Diese Erkenntnisse würden nun auch an die Gemeindeaufsicht weitergeleitet. Dort heißt es, man erwarte in den nächsten Tagen eine ausführliche Stellungnahme der Stadt.

Mögliche Anzeigen wegen Datenschutzverletzung

Den betroffenen Hausbesorgern empfiehlt die Gemeinde nach Abschluss der Prüfung, eine Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes zu erstatten. Das könnten nämlich nur die Betroffenen selbst machen.

Unabhängig von der Prüfung durch die Stadt ermittelt auch die Polizei in der Causa. Ergebnisse dürfe man nicht bekanntgeben, sie werden nach Abschluss der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, heißt es.