Gasexplosion: Bolzen nicht richtig angebracht

Bei den Ermittlungen zur Gasexplosion in Baumgarten an der March (Bezirk Gänserndorf) liegt dem ORF NÖ ein brisantes Ermittlungsergebnis vor. Laut Staatsanwaltschaft war ein Bolzen nicht richtig angebracht.

Bereits wenige Tage nach der Gasexplosion mit einem Toten und 21 Verletzten am Gasknotenpunkt in Baumgarten an der March bestätigten die ersten Untersuchungen einen Defekt in dem neuen Filtersystem. Ein abgeplatzter Deckel führte zur Explosion - mehr dazu in Untersuchungen bestätigen Defekt an Filter (noe.ORF.at; 13.12.2017). Nun liegen dem ORF Niederösterreich neue Ermittlungserkenntnisse vor, wonach ein Sicherungsbolzen der Filteranlage nicht ordnungsgemäß angebracht war. Das hat Friedrich Köhl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, bestätigt.

Verdacht des menschlichen Versagens steht im Raum

Fest steht bis jetzt, dass die Filteranlage in Kärnten abgebaut und in Baumgarten an der March aufgebaut wurde. Wann dieser Aufbau im Weinviertel stattgefunden hat und welches Unternehmen dafür verantwortlich ist, war Donnerstagmittag noch unbekannt und Gegenstand von Ermittlungen. Laut Köhl müsse man nun noch nähere Überprüfungen durchführen, auch Gutachten werden derzeit erstellt. Der Staatsanwaltschaftssprecher bestätigt aber, dass ein Sicherungsbolzen am Deckel, der sich gelöst hat, nicht zur Gänze und nicht ordnungsgemäß angebracht war. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen Gemeingefährdung.

Baumgarten Gasanlage Zerstörung

ORF / Gernot Rohrhofer

Bis jetzt war immer von einem technischen Defekt die Rede, nun scheint aber auch menschliches Versagen eine mögliche Ursache zu sein. Bewiesen ist noch nicht, ob der nicht ordnungsgemäß angebrachte Sicherungsbolzen auch die tatsächliche Ursache für die Explosion ist. Der Geschäftsführer von Gas Connect Austria, Stefan Wagenhofer, sagt in einer ersten Stellungnahme, dass nicht nur ein Grund alleine der Auslöser für die Explosion sein könne. Er bleibt bei seiner Argumentation der „Verkettung unglücklicher Umstände“.

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