2018: Kleine Pensionen werden erhöht

Die Pensionen werden im neuen Jahr sozial gestaffelt erhöht. Kleine Pensionen sollen um 2,2 Prozent angehoben, große über 4.980 Euro gehen leer aus. Auch die Zuverdienstgrenze wird ausgeweitet.

Die Erhöhung von 2,2 Prozent gibt es bis zu einem Gesamteinkommen von 1.500 Euro. Darüber werden die Pensionen bis zu 2.000 Euro um einen Fixbetrag von 33 Euro erhöht. Die eigentlich gesetzlich vorgesehene Inflationsabgeltung von 1,6 Prozent wird bis zu einem Einkommen von 3.355 Euro gewährt. Bis zu 4.980 Euro sinkt der Prozentsatz dann von 1,6 Prozent linear auf Null ab. Darüber findet keine Erhöhung mehr statt.

Mindestpensionen und Zuverdienstgrenze angehoben

Die Mindestpensionen werden ebenfalls um 2,2 Prozent erhöht. Für Alleinstehende erhöht sich die Ausgleichszulage damit um knapp 20 Euro auf 909,42 Euro. Alleinstehende mit 30 Versicherungsjahren bekommen um 22 Euro mehr und damit 1.022 Euro. Für Ehepaare gibt es künftig 1.363,52 Euro Ausgleichszulage (bisher 1.334,17 Euro). Pro Kind erhöhen sich die Werte um 140,32 Euro.

Die Geringfügigkeitsgrenze wird um circa zwölf Euro auf 438,05 Euro monatlich angehoben. Für Frühpensionisten bedeutet dies, dass sie bis zu diesem Betrag dazuverdienen dürfen, ohne den Ruhensbezug zu verlieren.

Dass die von der ÖVP-FPÖ-Koalition im Regierungsprogramm angekündigten neuen Maßnahmen im Pensionsbereich schon nächstes Jahr in Kraft treten, ist eher unwahrscheinlich.