2018: Doch kein Rauchverbot in Gastronomie

Wer auf die Zigarette zum Kaffee nicht verzichten kann, braucht um seinen Platz im Lokal nicht zu bangen: Das 2015 beschlossene Rauchverbot in der Gastronomie wird nach einem Beschluss der neuen Regierung nicht umgesetzt.

Gäste können in abgetrennten Räumlichkeiten weiterhin Nikotin konsumieren. Eine Ausnahme vom gesetzlich festgelegten sogenannten grundsätzlichen Rauchverbot gibt es auch in der „getränkegeprägten Kleingastronomie“, wenn das Lokal nicht über einen abgetrennten Nebenraum verfügt, keine Speisen zubereitet werden und die Grundfläche des Gastraums weniger als 75 Quadratmeter beträgt. Derzeit gilt noch eine 50-Quadratmeter-Grenze.

Stärkerer Nichtraucherschutz für Minderjährige

Die Pläne der Bundesregierung sehen jedoch vor, dass Kinder und Jugendliche nicht im Raucherbereich von Lokalen sitzen dürfen. Umgesetzt werden soll das Rauchverbot für unter 18-Jährige. Darauf einigten sich die Jugendreferenten der Länder bereits im März. Jugendliche, die Zigaretten kaufen möchten, werden demnach in der Trafik abgewiesen. Die Länder hatten sich darauf geeinigt, dass diese Bestimmung Mitte 2018 in Kraft tritt. Derzeit gilt ein Rauchverbot für unter 16-Jährige. Einschränkungen sind auch in Sachen Rauchen im Auto vorgesehen. Das soll nämlich untersagt werden, wenn Kinder und Jugendliche mitfahren.