Reisepassantrag künftig auch bei Gemeinde

Wer einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen möchte, kann sich in Niederösterreich künftig neben den Bezirkshauptmannschaften auch an seine jeweilige Gemeinde wenden. Das soll die Behördenwege verkürzen.

Um einen Reisepass oder einen Personalausweis zu beantragen, musste man bisher - abgesehen von den Statutarstädten in Niederösterreich - zu einer der Bezirkshauptmannschaften fahren. Wie Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) am Freitag ankündigte, kann man sich ab Herbst 2018 auch an die Gemeinden wenden. „Das heißt, ein Ansuchen auf einen Reisepass und Personalausweis soll in Zukunft sowohl auf der Bezirkshauptmannschaft als auch direkt vor Ort in der Gemeinde stattfinden können“, so Mikl-Leitner.

Ziel sei es, die Behördenwege für die Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern. „Wir wollen die Wege unserer Landsleute kürzer machen, vor allem auch wenn es um Behördenwege geht, und wir wollen damit unsere Gemeinden stärken“, so die Landeshauptfrau. Alleine im Jahr 2017 wurden in Niederösterreich 190.000 Reisepässe sowie 30.000 Personalausweise ausgestellt.

Gemeindebund: „Kosten sind überschaubar“

Bis Herbst sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeinden entsprechend geschult werden. Den technischen und finanziellen Aufwand bezeichnete Alfred Riedl, Präsident des Gemeindebundes, als „überschaubar“. „In der Gemeinde braucht es Fingerabdruckscanner, es braucht eine Bankomatkasse für das Einheben der Gebühren und es braucht die technische Ausstattung, also einen PC“, so Riedl.

Konkret würden ein Fingerabdruckscanner 200 Euro sowie ein USB-Verteiler 20 Euro kosten. Bankomatkassen und PC seien in den meisten Gemeinden ohnehin vorhanden, so Riedl. Müsste alles neu angeschafft werden, würden Kosten von 1.200 Euro entstehen.

Dass Reisepässe auch in Gemeinden beantragt werden können, hatten bereits im vergangenen Jahr die Gemeindevertreter von SPÖ und ÖVP gefordert - mehr dazu in SPÖ fordert mehr Aufgaben für Gemeinden (noe.ORF.at; 23.3.2017) und Riedl fordert Chancengleichheit für Gemeinden (noe.ORF.at; 30.3.2017). Das Passgesetz sieht jedenfalls vor, dass bei einem Antrag auf einen Pass das Verfahren von einer Sicherheitsbehörde und somit von einer Bezirkshauptmannschaft zu führen ist. Langfristig, so Riedl, könne er sich aber vorstellen, dass die Gemeinden zu Passbehörden werden.

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