Landtagswahl: Grüne prüfen Anfechtung

Die Grünen Niederösterreich prüfen nach der Landtagswahl eine Wahlanfechtung beim Verfassungsgericht. Zwei Drittel aller Zweitwohnsitzer hätten am Sonntag laut Spitzenkandidatin Helga Krismer nicht wählen dürfen.

„Unzählige Menschen haben versucht, am Wahlsonntag zu wählen, und wurden nicht zugelassen. Diesen Personen ist das Wahlrecht entzogen worden, teilweise wurden sie nicht ordnungsgemäß informiert und/oder einfach aus dem Verzeichnis eigenmächtig gestrichen“, teilte Krismer am Freitag in einer Aussendung mit.

Am Donnerstag wurde das Endergebnis der Landtagswahl amtlich. Damit begann die vierwöchige Frist für Anfechtungen der Wahl beim Höchstgericht. Ein möglicher Grund einer Anfechtung durch die Grünen könne die unklare gesetzliche Grundlage der Wahlrechtsnovelle und die ungleichmäßige Umsetzung in den niederösterreichischen Gemeinden sein, hieß es in der Aussendung.

Grüne orten „Tricksereien“ und „Willkür“

Im Gespräch mit noe.ORF.at sprach Krismer von „Tricksereien“ und „Willkür der Bürgermeister“. „Es geht nicht an, dass in Niederösterreich Tausenden der Wahlgang verwehrt wurde. Das hat die ÖVP hier getrickst“, so Krismer. „Bis zum Ende der Einspruchsfrist werden wir daher sachlich eine Wahlanfechtung prüfen“, sagte sie. Es habe sich auch gezeigt, dass die ÖVP bei den Zweitwohnsitzern in der neuen Evidenz „gut zulegen konnte“.

Das Zweitwohnsitzerwahlrecht war im Vorjahr per Beschluss im Landtag geändert worden. Gemeinden waren aufgerufen, Eintragungen in die Wählerverzeichnisse anhand eines Wählerevidenzblattes zu überprüfen und wenn nötig zu berichtigen. Als Kriterien galten wirtschaftliche, berufliche und gesellschaftliche Nähe zur Gemeinde - mehr dazu in Zweitwohnsitzer müssen Wahlrecht begründen (noe.ORF.at; 22.6.2017).

Schon Mitte Oktober stellten die Grünen eine Wahlanfechtung in den Raum, weil die neuen Vorgaben unklar geregelt und daher in den Gemeinden unterschiedlich angewendet würden - mehr dazu in Grüne kritisieren Nebenwohnsitzwahlrecht (noe.ORF.at; 13.10.2017).

Penz: Eine einzige Beschwerde vor Landtagswahl

Landtagspräsident Hans Penz (ÖVP) hatte am Donnerstag bei der Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses auf Nachfrage gesagt, ihm sei „keine einzige Meldung bekannt, dass Leute zur Wahl gegangen wären und nicht wählen durften“. Ein Erlass für Gemeinden habe „klar geregelt, wie vorzugehen ist“, so Penz - mehr dazu in Ergebnis der Landtagswahl ist amtlich (noe.ORF.at; 1.2.2018).

Vor der Landtagswahl gab es laut Penz eine einzige Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht. Im Büro des Landtagspräsidenten betonte man am Freitag auf neuerliche Nachfrage außerdem, dass die Gemeinden vor der Wahl alle Zweitwohnsitzer angeschrieben hätten.

Geteilte Meinungen bei den anderen Parteien

ÖVP-Landesgeschäftsführer Bernhard Ebner kommentierte die von den Grünen angekündigte Prüfung am Freitag nur knapp. „Das ist Sache der Grünen, wenn sie meinen!", sagte er. Die SPÖ Niederösterreich wollte etwaige fundierte Einsprüche und deren Prüfung abwarten. „Bisher sind bei uns keine Beschwerden eingelangt. Es ist uns aber wichtig zu betonen, dass wir der in der Kritik stehenden Zweitwohnsitzerregelung im Landtag NICHT zugestimmt haben“, hieß es in einem Statement der SPÖ.

Auch die FPÖ verwies darauf, dass man sich immer gegen die Zweitwohnsitzerregelung ausgesprochen und diese kritisiert habe. Jetzt wolle man aber nach vorne schauen und das Alte ruhen lassen. „Die Arbeit für Niederösterreich steht jetzt im Vordergrund“, heißt es. Bei NEOS wurde am Freitag ebenfalls betont, dass man bereits im Wahlkampf ein zentrales Wählerregister und klare, einheitliche Umsetzungsvorschriften für die Gemeinden gefordert hätte. Konkrete Hinweise von Verfehlungen würden NEOS selbst aber nicht vorliegen: „Daher sehen wir aktuell auch keine Grundlage eine Wahlanfechtung zu prüfen.“