Viereinhalb Jahre Haft nach Tankstellenraub

Nachdem ein 44-Jähriger am Neujahrstag mit einer Schreckschusspistole eine Tankstelle in Bruck an der Leitha überfallen haben soll, ist der Mann nun zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er bekannte sich schuldig.

Der Zwischenfall ereignete sich am 1. Jänner gegen 22.20 Uhr. Der Verdächtige soll die Chefin einer Tankstelle und einer ihrer Angestellten mit einer Waffe bedroht haben, als sie nach Geschäftsschluss die Tankstelle verlassen hatte. Die Frau händigte ihm daraufhin ein Mobiltelefon und die Handtasche aus, in der sich die gesamte Tageslosung der Tankstelle befunden hatte - mehr dazu in Überfall auf Tankstellenmitarbeiterin geklärt (noe.ORF.at; 12.1.2018). Das Geld verspielte er anschließend, Tage später wurde er ausgeforscht. Beim Prozess im Landesgericht Korneuburg bekannte sich der Angeklagte schuldig.

Spielsucht als Tatmotiv

Geschieden, sorgepflichtig für einen Sohn, ohne Beschäftigung, Schulden, spielsüchtig: So umriss die Staatsanwältin die Lebenslage des Beschuldigten. Im Casino Baden hatte er die Vereinbarung, es nur ein Mal im Monat zu besuchen, war aber Stammgast in einem Wettlokal. Als er zu wenig Geld hatte, habe er beschlossen, die Tankstelle zu überfallen. Er fuhr zu seiner Unterkunft bei einem Bekannten, um den er sich seit April 2017 kümmerte und dessen Auto er benutzen durfte, und soll die Waffe geholt haben.

Der Burgenländer hatte sich ganz in Schwarz gekleidet. Er war außerdem maskiert, als er nach Geschäftsschluss zur Tat geschritten sein soll. „Geld her!“ forderte er, als die Frau den Shop in Begleitung einer Angestellten verließ. Dann flüchtete er mit ihrer Handtasche, eine sofort eingeleitete Alarmfahndung verlief negativ. Wie die Staatsanwältin ausführte, nahm er das Mobiltelefon und Bargeld an sich, warf die Tasche in einen Glascontainer und die Geldbörse mit sämtlichen Karten in die Leitha.

Nach damaligen Polizeiangaben fiel Streifenpolizisten in der Folge auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums ein Pkw auf, der auf eine Zeugenbeschreibung des Fluchtfahrzeuges passte. In einem Wettlokal in der Umgebung hielten die Beamten daraufhin den Mann an.

„Ich wollte keinem Menschen etwas antun“

Am Neujahrstag hatte der Mann fast sein gesamtes Arbeitslosengeld für den Jänner verzockt, versuchte der Verfahrenshelfer, den Schöffen die seit rund zehn Jahren bestehende Spielsucht des 44-Jährigen als unentrinnbare Abhängigkeit zu verdeutlichen. „Ich wollte keinem Menschen was antun“, beteuerte der Angeklagte. Der Richter hielt ihm eine vorangegangene Beschaffungskriminalität in Form eines Betrugs, für den er verurteilt wurde, vor: „Sie haben nichts daraus gelernt.“

Laut Anklage wurden 400 Euro erbeutet, der Beschuldigte sprach von lediglich fünf Euro. Tatsächlich hatte die Frau, wie sie im Zeugenstand angab, 300 Euro zusammengefaltet zwischen Kundenkarten gesteckt - der Mann dürfte diese Scheine also übersehen haben, als er die Börse wegwarf. Die Höhe der Beute änderte aber nichts an dem erlebten Schrecken, einem Bewaffneten gegenüberzustehen. „Das vergisst man nicht leicht“, sagten beide Zeuginnen. Seit dem Überfall teile sie den Dienst so ein, dass am Abend mindestens drei Beschäftigte in der Tankstelle sind, meinte die Chefin. Das Mobiltelefon hatte sie zurückbekommen.

Bei einem Strafrahmen von einem bis zu 15 Jahren sei man unter einem Drittel geblieben, verwies der Richter in der Urteilsbegründung auf den Milderungsgrund des Geständnisses. Erschwerend war die Vorstrafe. Schuldig gesprochen wurde der Mann auch wegen Urkundenunterdrückung und Entfremdung unbarer Zahlungsmittel. Der Beschuldigte nahm Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Das Faktum, dass der 44-Jährige mit der Bankomatkarte seines Bekannten - laut Anklage widerrechtlich - rund 14.000 Euro behoben hatte, wurde aus dem Verfahren ausgeschieden.

Link: