Schuldspruch: Beamtin veruntreut Gebühren

Wegen Veruntreuung und Missbrauch der Amtsgewalt ist am Dienstag eine ehemalige Mitarbeiterin der Wiener Neustädter Polizeidirektion verurteilt worden. Die Frau soll Gebühren und Strafen in die eigene Tasche gesteckt haben.

Die 59-Jährige, die mittlerweile in Pension ist, war wegen Veruntreuung unter Ausnützung der Amtsstellung und Missbrauch der Amtsgewalt angeklagt. Die ehemalige Verwaltungsbedienstete der Wiener Neustädter Polizeidirektion soll von 2007 bis 2013 mehr als 100.000 Euro an Strafgeldern und Gebühren in die eigene Tasche gesteckt haben. Sie bekannte sich vor dem Landesgericht Wiener Neustadt teilweise schuldig und erklärte, sie habe persönliche und finanzielle Probleme gehabt. Außerdem, so die Angeklagte, habe sie immer wieder aus schlechtem Gewissen heraus auch Geld zurückgezahlt.

Die Frau soll, wenn jemand zum Beispiel die Gebühren für die Ausstellung eines Führerscheins einzahlte, die betreffende Summe eingebucht und dem Antragsteller eine Bestätigung ausgedruckt haben. Anschließend stornierte sie den Vorgang wieder. Da eine Vernetzung der Abteilungen fehlte, wurden erst nach einem anonymen Hinweis die Ermittlungen aufgenommen.

Frau gestand nur Beträge, die nachgewiesen wurden

Der Staatsanwalt verwies auf eine Vielzahl an derartigen Angriffen - etwa 55 Mal allein im Jahr 2011. Rein rechnerisch habe das Geld nicht gefehlt, und auch die angegebenen Einzahlungen in Höhe von 30.000 Euro seien nicht nachzuprüfen. Dass sie oft tags darauf Geld zurückzahlte, wertete der Verteidiger hingegen als tätige Reue der Angeklagten.

Die Beschuldigte wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, wovon 24 Monate bedingt nachgesehen wurden. Zudem muss sie der Republik Österreich 70.000 Euro erstatten. Für die Haftzeit wäre eine Fußfessel möglich, stellte der Richter in Aussicht. Mildernd gewertet wurden die bisherige Unbescholtenheit, teilweise Schadenswiedergutmachung und Reue - diese allerdings mit „schalem Beigeschmack“, merkte der Richter an, dass das Geständnis lediglich die nachgewiesenen Beträge umfasste.

Erschwerend für die Strafzumessung war neben der großen Menge an Taten und dem Überschreiten von 50.000 Euro Schaden, dass die Angeklagte ihre Vertrauensstellung, in ihrer Position Freischaltungen für alle Programme gehabt zu haben, ausgenutzt hatte. Die 59-Jährige erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.