VfGH: Mindestsicherung am Prüfstand

In seiner am Montag beginnenden Session befasst sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit dem niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetz. Dieses sieht eine Wartefrist auf die vollen Leistungen und eine Decklung pro Haushalt vor.

Beim Landesverwaltungsgericht in St.Pölten gingen mehrere Beschwerden gegen die Bestimmungen der „Mindestsicherung neu“ ein, die seit Jänner 2017 gelten.

Konkret betreffen sie zwei Regelungen:

  • Personen, die sich innerhalb der letzten sechs Jahre weniger als fünf in Österreich aufgehalten haben, bekommen geringere Leistungen, nämlich maximal 522,50 Euro.
  • Leben mehrere Personen in einem Haushalt oder einer Wohngemeinschaft dürfen sie zusammmen höchstens 1.500 Euro aus der Mindestsicherung beziehen.

Aufgrund der Beschwerden beantragte das Landesverwaltungsgericht bereits im Sommer eine Aufhebung der Bestimmungen beim Verfassungsgerichtshof. Nach Ansicht des Gerichts könnten sie gegen das Gebot der Gleichbehandlung und der Sachlichkeit verstoßen. Das muss jetzt der Verfassungsgerichtshof prüfen.

Verfassungsgerichtshof Hohenems Bludenz Wahlanfechtung

ORF.at/Roland Winkler

Der VfGH prüft, ob die Regelungen zur Mindestsicherung in Niederösterreich verfassungskonform sind

Verfahren bis zur Entscheidung unterbrochen

Bereits im Dezember nahm das Höchstgericht die Beratungen dazu auf. Sie wurden allerdings vertagt, weil noch Fragen offen waren, hieß es. Eine Entscheidung dürfte aber in der aktuellen Session fallen, die von Montag bis 17. März dauert.

Die Novelle des Mindestsicherungsgesetzes wurde von ÖVP, FPÖ und der Liste Frank beschlossen - mehr dazu in Landtag: Mindestsicherung neu beschlossen (noe.ORF.at; 17.11.2016). Bis die Entscheidung des Höchstgerichts vorliegt, wurden die Verfahren am Landesverwaltungsgericht unterbrochen.

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