VfGH: Kleinpartei beeinspruchte Landtagswahl

Nach der Landtagswahl vom 28. Jänner ist beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Anfechtung eingelangt. Nachdem die Grünen einen Einspruch ablehnten, brachte die Liste „Wir für Niederösterreich“ eine Beschwerde ein.

Die Liste „Wir für Niederösterreich“ (WFNOE) unter Robert Marschall, die nur im Wahlkreis Baden angetreten war, kritisiert u.a. die Briefwahl, Listenbezeichnungen und die Stimmabgabe für Zweitwohnsitzer, teilte VfGH-Sprecher Wolfgang Sablatnig am Freitag mit. Die Frist für eine Anfechtung lief am Donnerstag um 24.00 Uhr ab.

Laut dem Gerichtssprecher wird nun geprüft, ob der Einspruch zulässig und auch begründet ist. Wann sich das Höchstgericht damit befassen wird, ist noch offen. „Wir versuchen aber, solche Anfechtungen möglichst rasch zu behandeln“, teilte Sablatnig mit. Die nächste Session findet im Juni statt.

Grüne verzichteten auf Anfechtung

Die Grünen teilten am Donnerstag mit, dass sie auf den Gang zum VfGH verzichten würden - mehr dazu in Grüne fechten Landtagswahl nicht an (noe.ORF.at; 1.3.2018). Zwar sei die Wahl „verfassungswidrig“ abgelaufen, betonte Landessprecherin Helga Krismer. Die Entscheidung des Landesausschusses begründete sie aber damit, dass die Mittel für eine Wahlwiederholung fehlen würden.

Zudem würde eine Wahlanfechtung insbesondere der ÖVP zugutekäme und es bestünde gleichermaßen Verantwortung für die Bundesgrünen (durch Übernahme eines Schuldenberges, der abgebaut werden müsse) wie für die Wähler. Krismer verwies diesbezüglich ebenfalls auf Probleme im Zusammenhang mit dem im vergangenen Juni beschlossenen Landesbürgerevidenz-Gesetz.

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