Explosion in Pizzeria: Hauptangeklagte geständig

Rund um die Brandstiftung in einer Pizzeria in Hollabrunn vor einem Jahr hat am Dienstag der Prozess gegen zehn Männer begonnen. Die Hauptangeklagten zeigten sich teilweise geständig. Alle anderen wiesen die Anklage zurück.

Bei dem Prozess geht es um eine heftige Explosion, zu der es am 13. März 2017 in einer Pizzeria in Hollabrunn kam. Laut Anklage soll der Betreiber des Lokals zusammen mit seinem Neffen den Auftrag zur Brandstiftung erteilt haben, um an eine sechsstellige Versicherungssumme zu kommen. Dazu sollen sie die anderen Angeklagten - bei ihnen handelt es sich um Männer aus Tschetschenien - engagiert haben, die den Plan auch in die Tat umsetzten. Später sollen die Tschetschenen den Lokalbetreiber erpresst haben.

„Nur ein kleines Feuer gewollt“

Einer der Tschetschenen, der als Chauffeur fungiert haben soll, zeigte sich bereits im Ermittlungsverfahren geständig. Neben ihm plädierten beim Prozessauftakt am Dienstag auch die Anwälte zweier weiterer Hauptangeklagter auf teilweise geständig. Ihre Mandanten sollen die Brandstiftung begangen haben, allerdings hätten die zwei „nur ein kleines Feuer gewollt“. Wie ihre Verteidiger erklärten, bekamen der 28-Jährige und der 43-Jährige für das Feuerlegen 1.000 bzw. 1.500 Euro versprochen. Dem Chauffeur sollen 500 Euro garantiert worden sein.

Schriftzug Landesgericht für Strafsachen

ORF

Die Verhandlung findet am Wiener Landesgericht für Strafsachen statt

„Er hat den Auftrag entgegengenommen, Feuer zu legen, in der Pizzeria in Hollabrunn. Allerdings - und das ist das große Aber - nicht ansatzweise so, wie es sich dann tatsächlich herausgestellt hat, nämlich dass fast ganz Hollabrunn in die Luft geflogen ist“, so Verteidiger Wolfgang Blaschitz gegenüber noe.ORF.at. Vielmehr sei es zu einer „ungewollten explosionsartigen Brandentwicklung“ gekommen. „Man wollte ein kleines Feuer. Die Wände voller Ruß, die Klimaanlage kaputt, die Möbel verbrannt“, pflichtete Alexander Philipp bei. Die Täter hätten sich aus finanziellen Gründen - der eine hat vier Kinder, der andere drei, beide beziehen Mindestsicherung - als Brandstifter anheuern lassen.

Pizzeriabetreiber beschuldigt Neffen

Neben den Tschetschenen müssen sich in dem bis Mitte April anberaumten Schöffenverfahren auch der Betreiber der Pizzeria und dessen Neffe verantworten. Der Gastronom - ein 40 Jahre alter Mann mit türkischen Wurzeln und österreichischer Staatsbürgerschaft - soll über Vermittlung eines der Tschetschenen den Anschlag auf sein Lokal bestellt haben, um im Anschluss eine Inventarversicherung von bis zu 100.000 Euro und eine Betriebsunterbrechungsversicherung von bis zu 90.000 Euro kassieren zu können.

Der Gastwirt streitet das ab, wie sein Verteidiger Emek Calayan ausführte: „Die Anstiftung ist nicht von ihm ausgegangen.“ Der Pizzeriabetreiber behauptet, sein Neffe habe sich ohne sein Zutun eigenmächtig an Tschetschenen gewandt. „Er hat kein Benzin bereitgestellt. Er hat sich dagegen ausgesprochen“, sagte Calayan.

Zutreffend sei, dass sein Mandant nach dem Feuer eine Schadensmeldung an die Versicherung gerichtet hätte. Dazu sei es aber nur gekommen, „weil ein Mann von der Freiwilligen Feuerwehr zufällig Versicherungsberater war und ihm am nächsten Tag geraten hat, den Schaden geltend zu machen“, meinte Calayan.

Neffe beschuldigt wiederum seinen Onkel

Der Rechtsvertreter des 33-jährigen Neffen, Manfred Arbacher-Stöger, wies die Darstellung des Lokalbetreibers vehement zurück. Der Neffe - laut Anklage war er in die Planung des Versicherungsbetrugs eingebunden und kannte den Hintergrund des Brandstiftung - sei unschuldig: „Man kann kein Opfer zum Kriminellen machen.“

Der Onkel hätte seinem Mandanten erst eine Woche nach dem Feuer reinen Wein eingeschenkt. Bis dahin habe der Neffe nichts gewusst. Wenn anderes behauptet werde, „könnten Sie die Lügenmärchen von Münchhausen auch kriminalisieren“, bemerkte Arbacher-Stöger zur Staatsanwältin.

Laut Anklage soll der Betreiber der Pizzeria den Tschetschenen den Schlüssel zum Lokal überlassen haben. Dort sollen sie dann Benzin verschüttet und angezündet haben. Allerdings war die Detonation weit heftiger als erwartet. Das Portal des Gebäudes wurde aus der Verankerung gerissen, davor befindliche Pkws wurden stark beschädigt, Fenster auf der gegenüberliegenden Straßenseite gingen zu Bruch. Einer der Hauptangeklagten erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und Knochenbrüche am ganzen Körper.

Weitere Angeklagte bekennen sich nicht schuldig

Die anderen Tschetschenen, die ebenfalls angeklagt sind, sollen in die Brandstiftung eingebunden gewesen sein, indem sie in einem zweiten Pkw zur Pizzeria fuhren, dort Schmiere standen und den Schwerverletzten ins Wiener AKH brachten. Sie bekannten sich durchwegs nicht schuldig. Die gegen sie gerichtete Anklage stützt sich auf die Ergebnisse einer Rufdatenrückerfassung, die Auswertung ihres Telekommunikationsverhaltens, die Protokolle einer Telefonüberwachung, die Erstellung von Bewegungsprofilen und die Angaben von zwei Vertrauenspersonen der Polizei.

Diese Vertrauenspersonen sind allerdings nicht zu einer Zeugenaussage im Rahmen der Hauptverhandlung bereit, „weil sie Angst vor den Angeklagten haben“, wie die Staatsanwältin erläuterte. Das löste wiederum harsche Kritik der Verteidiger aus. Sie kritisierten, dass es unzulässig sei, wenn man wesentliche Belastungszeugen in einer Verhandlung nicht mehr befragen könne.

Prozess dauert bis Mitte April

Neben der Brandstiftung geht es im Prozess unter anderem auch um schwere Erpressung. Konkret hätten die Tschetschenen den Lokalbesitzer und dessen Neffen dazu bringen wollen, ihnen einen Großteil der Versicherungssumme zu geben. Laut Anklage ist diesbezüglich von 150.000 Euro die Rede. Seitens der Verteidiger wurde das aber zurückgewiesen, die Tschetschenen hätten den Besitzer und dessen Verwandten lediglich „zur Rede stellen“ wollen.

Die Verhandlung wird am kommenden Donnerstag mit ersten Beschuldigteneinvernahmen fortgesetzt. Vorerst sind weitere zehn Verhandlungstage anberaumt. Die Urteile werden frühestens am 19. April fallen.