NÖGKK lässt Rauchpausen künftig einarbeiten

Die Landeskliniken Salzburg sorgen mit dem Plan, Rauchpausen einarbeiten zu lassen, derzeit für Diskussionen, sind aber nicht alleine. Auch die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NÖGKK) erlaubt künftig keine Rauchpausen in der Dienstzeit.

1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei der NÖGKK beschäftigt. Zwei Drittel davon sind Nichtraucher, mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rauchen. Doch ab 31. Mai, dem Weltnichtrauchertag, dürfen sie das - zumindest zu bestimmten Zeiten - nicht mehr, wie der für das Personal zuständige Direktor der NÖGKK, Günther Steindl, im Gespräch mit noe.ORF.at erklärte.

„Wenn der Mitarbeiter in der Gleitzeit, das ist in der Früh von 6.00 bis 8.30 Uhr rauchen geht, dann muss er es einarbeiten. Während der Kernzeit, ab 8.30 bis 11.00 Uhr, kann er das Betriebsgelände gar nicht verlassen, weil Rauchen kein wesentlicher, wichtiger Grund ist. Somit kann er weder ausstechen noch kann er es nacharbeiten. Das ist dann eine so genannte Pflichtverletzung.“

Betriebsvereinbarung NÖGKK

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Eine Betriebsvereinbarung, die noch im März beschlossen werden soll, verbietet bei der NÖGKK künftig das Rauchen während der Dienstzeit

Rauchen in Dienstzeit könnte Kündigung bedeuten

Wichtige Gründe, um den Arbeitsplatz verlassen zu dürfen, sind etwa Arztbesuche oder Fürsorgepflichten. Wer seinen Arbeitsplatz künftig verlässt, um zu rauchen, verletzt demzufolge seine Pflichten. Und das könnte im schlimmsten Fall auch die Kündigung bedeuten.

„Man verlässt den Arbeitsplatz und ist nicht mehr fähig, seinen Arbeitsvertrag zu erfüllen. Das hat zur Folge, dass man in erster Stufe ermahnt wird und darauf hingewiesen wird, dass man das nicht darf. Im zweiten Schritt geht es dann in das Dienstrecht - das heißt eine schlechtere Beschreibung in der Dienstbeschreibung - und das kann im Extremfall, von dem wir nicht ausgehen, bis zur Kündigung führen“, so Steindl.

Raucher warnen vor Motivationsverlust

Arbeitsrechtlich braucht es für derartige Schritte eine Betriebsvereinbarung. Diese liegt bei der NÖGKK bereits auf und soll am 21. März im Vorstand beschlossen werden. Viele der betroffenen Mitarbeiter würden es als Chance sehen, es gibt aber auch negative Stimmen, heißt es. „Diese warnen uns, dass das Betriebsklima schlechter werden könnte oder die Motivation der Raucher schlechter werden könnte“, sagte Steindl. Das nehme man sehr ernst. „Im Gegenzug gibt es aber auch die Rückmeldung der Nichtraucher, dass dort die Motivation steigt, wenn es keinen Nikotingestank mehr auf den Gängen oder in den Sozialräumen gibt.“

Die Gesundheit der Mitarbeiter und die Erfüllung einer Vorbildfunktion seien letztlich Motivation für die Verantwortlichen gewesen, diesen Schritt zu setzen, heißt es bei der NÖGKK. Wirtschaftliche Gründe hätten bei der Entscheidung keine Rolle gespielt, betonen die Verantwortlichen.

Anna Wohlmuth, noe.ORF.at

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