Mindestsicherung: Konsequenzen der Aufhebung

Trotz der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) halten ÖVP und FPÖ an den Zielen der „Mindestsicherung neu“ fest. Die Novelle ist seit 2017 in Kraft und sieht eine Obergrenze pro Haushalt und bestimmte Wartezeiten vor.

Der Verfassungsgerichtshof hob am Montag sowohl die Obergrenze von 1.500 Euro pro Haushalt als auch bestimmte Wartefristen für den Bezug der vollen Mindestsicherung mit sofortiger Wirkung auf - mehr dazu in VfGH hebt Regelung zur Mindestsicherung auf (noe.ORF.at; 12.3.2018). Beide Bestimmungen traten durch eine Novellierung des Mindestsicherungsgesetzes mit 1.1.2017 in Kraft.

Anträge werden nach alter Rechtslage entschieden

Auslöser für die Überprüfung durch den VfGH waren mehr als 160 Beschwerden über die Neuregelung, die am 17. November 2016 im niederösterreichischen Landtag mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und der Liste Frank beschlossen worden war. Für diese Fälle gilt durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes nun wieder die alte Rechtslage - genauso für Anträge, die bereits gestellt wurden, bei denen es aber noch keine Entscheidung gibt.

„Für Anträge, die noch von einer Behörde zu entscheiden sind, ist diese Rechtslage mit der Wartefrist und der Deckelung nicht mehr anzuwenden“, erklärt der Sprecher des Verfassungsgerichtshofes, Wolfgang Sablatnig. Das sei ab der offiziellen Verlautbarung der Entscheidung anzuwenden, „also innerhalb der nächsten Tage.“

Anträge, über die bereits entschieden wurde, sind nicht unmittelbar betroffen. „Wenn jemand schon Mindestsicherung bezieht und die Entscheidung akzeptiert hat, müsste er nun einen neuen Antrag auf Basis der neuen Gesetzeslage stellen“, so Sablatnig.

ÖVP und FPÖ halten an Linie fest

Während SPÖ und Grüne gegen die Novellierung gestimmt haben und sich in ihrer Kritik bestätigt sehen, halten ÖVP und FPÖ an den Absichten hinter den schärferen Regeln fest. Klaus Schneeberger, Klubobmann der ÖVP, sagt: „Unser Prinzip bleibt ganz klar: Wer arbeitet, darf nicht der Dumme sein“. Man wolle das Urteil des Verfassungsgerichtshofes „genauer ansehen und überarbeiten“, wobei Obergrenze und Wartefrist bleiben sollen.

„Die Obergrenze muss an den Personen festgehalten werden, hier wird man also variabel sein. Aber eine Wartefrist halte ich für sinnvoll und notwendig und daher werden wir uns ansehen, wie wir hier zu einer verfassungskonformen Lösung kommen“, so Schneeberger im Gespräch mit noe.ORF.at.

Neuer Anlauf für bundeseinheitliche Lösung?

Auch der Klubobmann der FPÖ, Gottfried Waldhäusl, will das Mindestsicherungsgesetz rasch reparieren: „Wir werden an dieser Gesetzesmaterie arbeiten und wollen dem Verfassungsgerichtshof eine sachliche Begründung liefern. Dann hoffen wir, dass es hält.“ Laut Waldhäusl werde es auf Ebene der Landtagsklubs eine Gesprächsrunde geben.

„Wir werden auch mit dem Verfassungsdienst arbeiten, aber wir wollen an der Linie festhalten, dass es eine gerechte Lösung sein muss. Nämlich gerecht für unsere Landsleute.“ Vor dem Hintergrund steigender Ausgaben war es des Ziel der neuen Regelung, eine „neue Gerechtigkeit“ zu schaffen. Ein Modell, das gemeinsem mit jenem aus Oberösterreich zuletzt immer wieder als Vorbild auf Bundesebne genannt worden ist. Im Land schließt man nicht aus, dass es nun einen neuerlichen Anlauf für eine bundeseinheitliche Lösung gibt.

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