Terrorprozess: 20-Jähriger freigesprochen

Im Terrorprozess in St. Pölten hat es am Dienstag ein weiteres Urteil gegeben. Der 20-jährige Sechstangeklagte wurde rechtskräftig freigesprochen. Das Verfahren gegen vier weitere Männer wurde vertagt, Zeugen waren nicht erschienen.

Ein neuer Termin für die Fortsetzung des Prozesses steht noch nicht fest. Der Erstangeklagte wurde nach einer Haftprüfungsverhandlung am Nachmittag gegen gelindere Mittel enthaftet. Zwei der ursprünglich sieben Angeklagten waren beim Prozessauftakt am 15. Februar zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Bei der Fortsetzung gegen fünf Beschuldigte am Dienstag wurden zahlreiche Zeugen befragt. Der Richter begründete den anschließenden „klaren Freispruch“ für den Sechstangeklagten damit, dass die Beweislage gegen ihn am dürftigsten sei.

Beweislage gegen 20-Jährigen zu dürftig

Dem 20-Jährigen war wie seinen Mitangeklagten Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und dem Verbrechen der kriminellen Organisation vorgeworfen worden. Die jungen Männer im Alter von 19 bis 24 Jahren sollen laut Staatsanwaltschaft u.a. 2017 eine Reise nach Syrien geplant haben, um für die Terrormiliz „Islamischen Staat“ (IS) zu kämpfen, und sich wechselseitig in ihrer radikalisierten Einstellung bestärkt haben.

Dem 20-jährigen Erstangeklagten wurde auch ein geplanter Raubüberfall auf ein Waffengeschäft in St. Pölten angelastet. Er war vor etwa einem Jahr festgenommen worden und saß vor der Verhandlung am Dienstag als einziger der fünf Angeklagten in Untersuchungshaft, nun wurde er auf freien Fuß gesetzt.

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