Einheitlicher Jugendschutz bringt Änderungen
Bisher gab es in jedem Bundesland ein eigenes Jugenschutzgesetz, mit teils deutlichen Unterschieden, wenn es um den Konsum von Alkohol oder Tabak beziehungsweise die Ausgehzeiten für Jugendliche geht. Die österreichweite Harmonisierung des Jugenschutzes stand deshalb im Zentrum einer Konferenz der Jugendlandesräte in Hall in Tirol. Am Freitag einigten sich schließlich acht von neun Bundesländer auf einen einheitlichen Jugendschutz. Nur Oberösterreich schert künftig bei den Ausgehzeiten für Jugendliche aus.
Schärfere Bestimmungen bei Alkohol und Tabak
Einig waren sich alle Bundesländer beim Rauchverbot und beim Verbot von hochprozentigem Alkohol für Unter-18-Jährige, das bis 1. Jänner 2019 umgesetzt werden soll. Diese beiden Bestimmungen bringen auch Änderungen für Jugendliche in Niederösterreich mit sich. Bisher war es hier so, dass diese ab 16 Jahren sämtliche alkoholische Getränke, also auch Spirituosen, erwerben und konsumieren durften. Ebenso war bisher das Rauchen bereits ab 16 Jahren erlaubt.
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Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP) bezeichnete die Einigung am Freitag als „jugend- und gesundheitspolitischen Meilenstein“. „Sämtliche Studien belegen, dass ein höheres Einstiegsalter beim Rauchen und beim Alkohol positive Folgen für die Gesundheit hat. Ein späteres Rauch-Einstiegsalter bewirkt darüber hinaus eine allgemeine Verringerung der Raucherzahlen“, so Teschl-Hofmeister. Sie verwies auch darauf, dass die Jugendinfo NÖ ihr Angebot zum Jugendschutz verstärken werde.
Änderungen auch bei den Ausgehzeiten
Der Knackpunkt bei den Verhandlungen der Landesjugendräte waren die Ausgehzeiten. Hier wird Oberösterreich künftig als einziges Bundesland ausscheren. Die übrigen acht Bundesländer, also auch Niederösterreich, verständigten sich darauf, dass Jugendliche bis 14 Jahre in Zukunft bis 23.00 Uhr ausbleiben dürfen und zwischen 14 und 16 Jahre bis 1.00 Uhr. Ab 16 Jahren gibt es keine Grenzen mehr.
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Das entspricht im Wesentlichen auch der bisherigen Regelung in Niederösterreich. Lediglich bei den Unter-14-Jährigen war der Aufenthalt an „allgemein zugänglichen Orten“ beziehungsweise bei öffentlichen Veranstaltungen bisher nur bis 22.00 Uhr gestattet. Sie dürfen entsprechend der neuen Regelung künftig eine Stunde länger ausbleiben.
Langes Tauziehen um einheitlichen Jugendschutz
Die ebenfalls bei der Landesjugendreferentenkonferenz anwesende Jugendministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) bezeichnete die Beschlüsse als „historisch“. Nach 35 Jahren sei es nun gelungen, den Jugendschutz zu harmonisieren. „Ich freue mich mit unseren Jugendlichen“, meinte Bogner-Strauß.
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Das Rauchverbot für Unter-18-Jährige hätte eigentlich schon heuer umgesetzt werden sollen. Die Jugendreferenten hatten sich nämlich bereits vergangenes Jahr bei der damaligen Konferenz in Krems auf dieses geeinigt - mehr dazu in 2018 kommt Rauchverbot für unter 18-Jährige (noe.ORF.at; 31.3.2017). Umgesetzt wurde es bisher in keinem Bundesland, nun soll es gemeinsam mit den anderen Änderungen Anfang 2019 soweit sein.