Einsprüche gegen dritte Piste am Flughafen

Dieser Tage endet die Einspruchsfrist gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), wonach die dritte Piste auf dem Flughafen gebaut werden darf. Es gibt Beschwerden beim Verfassungs- sowie beim Verwaltungsgerichtshof.

Sechs Wochen hatten die Gegner der geplanten dritten Piste Zeit, um gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Ende März Beschwerde einzubringen. Mehrere Fluglärmgegner haben diese Möglichkeit genutzt, wie deren Anwalt Martin Ulrich Fischer von der Kanzlei Heger & Partner am Mittwoch auf APA-Anfrage sagte.

Anwalt ortet Verfassungswidrigkeit

Fischer vertritt drei Bürgerinitiativen: Jene gegen Fluglärm in Wien West, Lärmschutz Laaerberg sowie die Plattform gegen die dritte Piste des Flughafens Wien. Fischers Beschwerde richtet sich gegen Paragraf 145b des Luftfahrtgesetzes („Vorhaben gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz“) sowie gegen die Luftverkehr-Lärmimmissionsschutzverordnung. Diese Bestimmungen seien verfassungswidrig, so Fischer. Zudem sei durch den Einfluss von außen kein faires Verfahren möglich gewesen.

Als nächster Schritt wird die Beschwerde vom Verfassungsgerichtshof geprüft. In einer der nächsten Sessionen wird es dann eine Entscheidung darüber geben, ob der Beschwerde stattgegeben wird. In diesem Fall würde die Causa zurück zum Bundesverwaltungsgericht gehen, erklärte Wolfgang Sablatnig, Sprecher des Verfassungsgerichtshofes gegenüber noe.ORF.at.

Verkündung des Enstcheids durch VfGH

APA/ Georg Hochmuth

Die Richter des Verfassungsgerichtshofes müssen sich nun erneut mit der geplanten dritten Piste am Flughafen Schwechat auseinandersetzen

Die Verfassungsrichter hatten sich bereits 2017 mit der 3. Piste beschäftigt. Der VfGH hob im Juni 2017 ein erstes Urteil des BVwG auf, das den Bau aus Umweltschutzgründen verboten hat. Der VfGH gab damit einer Beschwerde des Flughafens Wien und des Landes Niederösterreichs statt, die sich gegen das abschlägige Erkenntnis des BVwG gerichtet hat. Daraufhin musste das BVwG die Sachlage nochmals prüfen. Beim zweiten Mal genehmigte das Verwaltungsgericht den Bau. Das BVwG gab am 28. März 2018 grünes Licht für die dritte Start- und Landebahn.

Revision bei Verwaltungsgerichtshof

Neben der Verfassungsbeschwerde gibt es auch einen Einspruch beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Der Anwalt Wolfram Proksch, der mittlerweile neun Beschwerdeführer vertritt, darunter den Verein „Antifluglärmgemeinschaft“, legte Revision ein und will eine Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) erreichen.

„Ich habe für meine bisherigen Mandanten sowie vier weitere, deren Vertretung ich erst im Revisionsverfahren übernommen habe, fristgerecht eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben und diese auch mit der Anregung der Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH verknüpft“, erklärte Proksch am Mittwoch schriftlich auf APA-Anfrage.

Flughafen Schwechat Wien Sujet Luftansicht

ORF.at/Christian Öser

Die Projektgegner befürchten u. a. mehr Fluglärm

Flughafen hat mit Einsprüchen gerechnet

Das „Dialogforum“ des Flughafens Wien unterstrich unterdessen, dass „die BVwG-Entscheidung nachdrücklich die richtungweisenden Vereinbarungen aus Mediationsvertrag und Dialogforum zum Lärmschutz“ bewiesen habe. Das Dialogforum lehnt die Proteste der Bürgerinitiativen ab.

Von Seiten des Flughafens heißt es, man habe damit gerechnet, dass die Projektgegner wie angekündigt Rechtsmittel einlegen würden. Man sei jedoch erfreut, dass weder die Anrainergemeinden noch die Bürgerinitiativen aus dem Dialogforum darunter sind, sagte Flughafensprecher Peter Kleemann in einer Stellungnahme gegenüber noe.ORF.at. Sachlich seien die Einwände aus Sicht des Unternehmens völlig unbegründet und würden nur zu weiteren Verzögerungen führen in einem Verfahren, das ohnehin schon zu lange dauere. Für einen möglichen Baustart gibt es derzeit keinen konkreten Zeitpunkt. Aus heutiger Sicht sei jedenfalls die Inbetriebnahme einer dritten Piste vor 2030 unrealistisch, der Bedarf sei allerdings ab 2025 gegeben, so Kleemann.

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