Prozess um Entführung und Vergewaltigung

Im Prozess um die Entführung und Vergewaltigung einer 25-Jährigen steht am Montag und Mittwoch ein 46-Jähriger in Krems vor Gericht. Er soll die Frau gekidnappt, in einer Holzkiste in sein Haus gebracht und sich an ihr vergangen haben.

Das 24-stündige Martyrium der 25-Jährigen begann am 29. Juli 2017. Der Angeklagte verfolgte laut Staatsanwaltschaft einen „perfiden Plan“ und soll mit dem Fahrrad Ausschau nach einem Opfer gehalten haben. Getarnt mit Perücke und Brille soll er die Frau an einem Badesee im Bezirk Zwettl unter dem Vorwand einer Panne in einen Kleinbus gelockt, gefesselt und ihr den Mund mit Klebeband zugeklebt haben.

Opfer leidet noch heute an den Folgen der Taten

Eingesperrt in eine Holzkiste mit kleinem Luftloch, soll er die Frau in sein Haus im Bezirk Scheibbs transportiert haben. Dort soll er sie nackt angekettet bzw. festgebunden und mehrmals missbraucht und bedroht haben. Die Taten hatten unter anderem eine schwere posttraumatische Belastungsstörung sowie mehrere Prellungen und zahlreiche Blutunterlaufungen bei der 25-Jährigen zur Folge.

Der mutmaßliche Peiniger soll sein Opfer am 30. Juli in die Nähe des Badesees zurückgebracht und freigelassen haben. Aufgrund der Angaben der Frau - sie hatte sich etwa Teile des Kfz-Kennzeichens gemerkt - wurde der einschlägig vorbestrafte Niederösterreicher ausgeforscht und am Tag darauf in Oberösterreich festgenommen. Er sitzt seit vergangenem August in U-Haft.

Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Da Umstände aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich des Opfers erörtert werden, ist die Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung ausgeschlossen. Das Opfer sei kontradiktorisch einvernommen worden, teilte der Sprecher des Landesgerichtes Krems, Vizepräsident Ferdinand Schuster, mit. Die Videoaufzeichnung der Aussage wird in der Hauptverhandlung vorgespielt werden. Zudem sind vier Sachverständige geladen.

Dem 46-Jährigen werden unter anderem Freiheitsentziehung, Vergewaltigung und schwere Nötigung vorgeworfen. Sein Verteidiger teilte auf Anfrage der APA mit, sein Mandant werde sich „im Wesentlichen schuldig bekennen“. Dem Angeklagten drohen im Fall einer Verurteilung fünf bis 15 Jahre Haft. Zudem beantragte die Staatsanwaltschaft Krems die Einweisung des Mannes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

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