Welpenhändler bei Prozess freigesprochen

Im Landesgericht Korneuburg ist ein Welpenhändler freigesprochen worden. Ihm war schwerer gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen worden, weil er Hunde verkauft haben soll, die nicht geimpft waren bzw. falsche Impfpässe hatten.

Die Staatsanwaltschaft bezog sich auf insgesamt zehn Fälle von verkauften Welpen verschiedener Rassen - u.a. Labrador, Berner Sennenhund, Spaniel, Bullterrier. Diese soll der 64-jährige tschechische Staatsbürger zwischen 2014 und 2017 verkauft haben, wobei die Welpen in Dokumenten zum Teil älter gemacht worden sein sollen und ihnen Impfungen offenbar zu früh verabreicht wurden. Manche Tiere erkrankten später unter anderem an Parvovirose.

Impfung darf nicht zu früh erfolgen

Die erste von drei Impfungen sollte im Alter von sechs bis acht Wochen erfolgen, erläuterte ein Sachverständiger am Donnerstag. Werden Welpen zu früh geimpft, werde der über die Muttermilch aufgebaute Impfschutz null und nichtig und Parvovirose könne trotzdem ausbrechen. Auch wenn ein noch ungeimpfter Welpe in zu jungem Alter von der Mutter weg- und damit in eine Stresssituation kommt, flaut der Schutzspiegel rasch ab. Welpen sollten bis zur achten, neunten Lebenswoche bei ihrer Mutter bleiben.

Die zu frühe Übergabe von Welpen - in Papieren oftmals um 14 Tage älter gemacht - sei ein Hauptproblem. Ebenfalls problematisch sei laut dem Sachverständigen, dass ein nationaler tschechischer Impfpass, der gratis ausgestellt wird, kein in der EU gültiges Dokument darstelle. Dass dann einfach Daten bzw. Impfetiketten in einen EU-Ausweis übertragen werden, sei fragwürdig, zumal man über die Herkunft bzw. Zucht der Hunde wenig bis gar nichts wisse.

Hunde von Veterinär untersucht

Der Angeklagte gab via Dolmetscherin an, dass er auf Anfrage den gewünschten Hund gesucht habe, was zwischen zwei und fünf Tage dauerte. Er kaufte ihn vom jeweiligen Züchter, suchte einen Tierarzt auf und gab den Welpen dann ab. Der Veterinär sagte aus, er habe die Welpen jeweils untersucht und die im nationalen Dokument eingetragenen Daten bzw. Impfetiketten übertragen. Kopien nationaler Impfpässe würden in der Ordination nicht aufbewahrt.

Der Labrador einer Zeugin war in einer Tierklinik an Parvovirose gestorben. Die Frau war im Internet auf das angebotene Hundebaby gestoßen, telefonierte in der Folge mit dem Schwiegersohn des 64-Jährigen und vereinbarte einen Termin in Tschechien. Sie zahlte den Kaufpreis und erhielt neben einem Kaufvertrag einen EU-Heimtierausweis. Eine Impfung sei eingetragen gewesen, die weitere ließ sie in Österreich ausführen - dennoch brach die Krankheit aus. Nach dem Tod des Tieres zeigte sich der Schwiegersohn am Telefon bestürzt, war aber in der Folge nicht mehr erreichbar, obwohl sie es gefühlte 20 Mal probierte, schilderte die Zeugin.

Die Staatsanwaltschaft legte dem 64-Jährigen daher schweren erwerbsmäßigen Betrug zur Last und warf ihm vor, durch den Verkauf infizierter Tiere und die folgenden Tierarztkosten einen Schaden von insgesamt 3.730 Euro verursacht zu haben. Der Verteidigter sagte im Schlussplädoyer hingegen, dass sein Mandant nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt habe.

Auch geimpfte Tiere können erkranken

Der Angeklagte wurde schließlich freigesprochen. In Österreich seien keine Tathandlungen gesetzt worden und es sei keine Täuschungsabsicht nachzuweisen, erklärte die Richterin das Urteil. Sie bezog sich dabei auch auf Aussage des Sachverständigen, wonach auch ein geimpftes Tier an Parvovirose erkranken könne.

Nach Angaben der Tierschutzorganisation Vier Pfoten, die seit Jahren gegen den illegalen Welpenhandel im Einsatz ist, hatte der Mann Jahrzehnte lang selbst Hunde gezüchtet und seit drei Jahren nur noch mit Hunden von anderen Züchtern aus Tschechien und der Slowakei gehandelt. Die Tierübergaben seien immer in Tschechien erfolgt.