Schächten: Waldhäusl weist Kritik zurück

In der Diskussion um das Schächten von Tieren hat sich am Freitag die Bundesregierung zu Wort gemeldet. Diese lehne jede Form der Registrierung von Kunden ab. Tierschutzlandesrat Waldhäusl sieht sich zu Unrecht in der Kritik.

Niederösterreichs Tierschutzlandesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) sorgte in den vergangenen Tagen international für Schlagzeilen. Ausgelöst durch einen Bericht der „Wiener Zeitung“ wurde er seit Dienstag mit dem Vorwurf konfrontiert, Menschen, die koscheres Fleisch kaufen wollen, registrieren zu wollen. Die Reaktionen seither reißen nicht ab.

Über den Kurznachrichtendienst Twitter stellte sich am Donnerstag Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hinter seine Parteikollegin und Landeshauptfrau von Niederösterreich, Johanna Mikl-Leitner. „Ich bin auch Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner sehr dankbar dafür, dass sie das Thema Schächten mit Sorgfalt und höchster Sensibilität gegenüber unserer jüdischen Gemeinde behandelt“, schrieb der Bundeskanzler. Mikl-Leitner hatte am Mittwoch Registrierungen ausgeschlossen und zu einer sachlichen Debatte aufgerufen - mehr dazu in Schächten: Heftige Diskussion entbrannt (noe.ORF.at; 18.7.2018).

„Registrierung völlig indiskutabel“

Zuletzt meldete sich am Freitag Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP) zu Wort. Gegenüber der Austria Presse Agentur (APA) hieß es: „Solange Sebastian Kurz Bundeskanzler dieser Republik ist, können unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sicher sein, dass diese Freiheiten und Grundrechte in keinster Weise beschränkt werden. Selbstverständlich ist jede Form der persönlichen Registrierung in diesem Zusammenhang völlig indiskutabel und kommt für uns niemals infrage.“

Nachdem in den vergangenen Tagen unter anderem die Israelitische Kultusgemeinde (IKG), die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ), Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) und Landeshauptfrau Mikl-Leitner reagiert hatten, gibt es nun also auch eine Reaktion der Bundesregierung. In der Stellungnahme von Kanzleramtsminister Blümel heißt es weiter: „Wir bekennen uns ganz klar zu unseren jüdisch-christlichen Wurzeln und werden diese auch künftig gegen Eingriffe und Angriffe verteidigen. Wir sehen es als Auftrag und gleichzeitig Selbstverständlichkeit, dass jüdisches Leben in unserem Land in Sicherheit und ohne Einschränkungen gewährleistet ist.“

Mit der Stellungnahme von Blümel ist die Diskussion um den Zugang zu koscherem Fleisch um einen Akteur reicher, bleibt aber ebenso undurchsichtig. Für zusätzliche Verwirrung sorgte, dass ein „Verbot von koscherem Fleisch“, wie es die IKG aufs Tapet brachte, nie zur Diskussion stand und es offenbar schon jetzt Listen gibt. „Diese Listen werden bereits seit Jahren geführt, aber nicht von der Behörde, sondern von den Schlachthöfen, die den Bedarf angeben und Personen auflisten, die einer Glaubensgemeinschaft angehören“, betonte Waldhäusl am Mittwoch in „Niederösterreich heute“ und verwies auf einen Erlass seines Vorgängers Maurice Androsch (SPÖ).

Waldhäusl fühlt sich „bestätigt“

Gegenüber noe.ORF.at zeigte sich Waldhäusl am Freitag nicht nur „völlig unbeeindruckt, sondern bestätigt. Bestätigt deshalb, weil es hier offensichtlich Bedarf gibt, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen.“ Sollte eine Arbeitsgruppe ursprünglich bis Herbst an einer Lösung arbeiten, will der Landesrat nun rascher vorankommen: „Ich stehe deshalb auch in engem Kontakt mit der Landeshauptfrau und wir wollen hier rasch zu einer Lösung kommen.“

Die Kritik an seiner Person sei auch deshalb nicht gerechtfertigt, weil er „nur tue, was Androsch herausgegeben hat.“ Dazu, dass Waldhäusl in der Diskussion um strengere Regeln für den Zugang zu koscherem Fleisch vom Bundesparteichef der SPÖ, Christian Kern, zum Rücktritt aufgefordert wurde, sagt er: „Kern weiß nicht, wen er auffordert. Es ist nur logisch, dass er nicht mehr Bundeskanzler ist.“

„Nur weil Sommer ist, heißt das nicht, dass man aufhört zu denken“, kritisierte Waldhäusl, dass sich immer mehr Personen zu Wort melden würden, „die keine Ahnung haben.“ Der Erlass seines Vorgängers und eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes vom 27. März würden die Gesetzeslage eindeutig regeln. „Leider haben sich nur wenige die Mühe gemacht, sich diese Dokumente durchzulesen“, so der Tierschutzlandesrat.

Schreiben der Naturschutzabteilung

Die Naturschutzabteilung des Landes hatte am 5. Juli 2018 ein Schreiben an die IKG verfasst. Die Behörde wies darauf hin, dass religiöse Gründe bei Schächtungen nur für konkrete Personen gelten gemacht werden könnten. Als möglichen Nachweis der Zugehörigkeit zu anerkannten Religionsgemeinschaften führte die Abteilung Auszüge aus Mitgliederverzeichnissen, offizielle Dokumente oder ähnliche Unterlagen an.

Bei der Israelitischen Kultusgemeinde interpretierte man dieses Schreiben so, dass Schlachthöfe und koschere Verkaufsstellen künftig Listen ihrer Kunden führen müssen. Nach ersten Medienberichten folgte ein Sturm der Entrüstung, auch israelische Medien berichteten kritisch über die Pläne in Niederösterreich.

Gernot Rohrhofer, noe.ORF.at