Zwei Jahre Haft für „Staatsverweigerer“

Zwei Jahre unbedingte Haft lautete das nicht rechtskräftige Urteil für einen „Staatsverweigerer“ am Mittwoch in Krems. Die Vorwürfe standen in Zusammenhang mit Schreiben u.a. an einen Gerichtsvollzieher und zwei Richter.

Zudem wurde eine bedingte Strafnachsicht von zehn Monaten widerrufen. Der 58-Jährige ging nicht auf die Vorwürfe ein, der Prozess fand zum Teil in seiner Abwesenheit statt.

Der Angeklagte - laut Staatsanwältin ein Sympathisant souveräner Bewegungen - hatte Beiträge an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) nicht bezahlt. Der Mann aus dem Bezirk Amstetten soll einem Gerichtsvollzieher, der die Forderungen eintreiben sollte, mit dem finanziellen Ruin gedroht haben.

Angeklagter forderte u.a. fünf Millionen Euro

In den per Fax übermittelten Schreiben war etwa zu lesen: „Sollten Sie nicht aufhören, mein nicht verhandelbares, nicht justiziables Menschenrecht und meine Menschenwürde zu verletzen, begeben Sie sich in das außervertragliche Schuldverhältnis, welches vom Gerichtshof der Menschen festgestellt wird. Ich fordere Sie deshalb auf, weiteren Schriftverkehr direkt an den Gerichtshof der Menschen zu senden.“ Weiters forderte er laut Anklage eine Million bzw. fünf Millionen Euro. Empfänger der Schreiben im Frühjahr 2017 und März 2018 waren u.a. zwei Richter des Landesgerichtes St. Pölten. Das Strafverfahren wurde an das Landesgericht Krems übertragen.

Der Beschuldigte wurde am Mittwoch aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Er hatte zahlreiche Unterlagen sowie Bibel und Strafrechts-Kodex dabei, blieb stehen und wollte sich nicht setzen. „Ich bin nicht der Angeklagte, außerdem verlange ich eine öffentliche Aufzeichnung“, meinte der 58-Jährige. „Haben Sie das Recht, über Menschen zu verhandeln? Verifizieren Sie das“, forderte er den Richter mehrmals auf. Der Angeklagte ziehe es vor, sich selbst zu verteidigen, sagte sein Rechtsvertreter.

Angeklagter wurde des Saales verwiesen

Während der Schöffenverhandlung wurde ein Zuhörer des Saales verwiesen, er weigerte sich und musste von Justizwachebeamten aus dem Raum gebracht werden. Der Richter ging die Anklagepunkte durch, meinte aber bald zum Beschuldigten: „Sie antworten nicht auf meine Fragen.“ Wenig später verwarnte er den Mann: „Wir haben keine Bibelstunde, antworten Sie auf meine Fragen.“ Weil der 58-Jährige weiterhin Vorträge hielt und aus seinen Unterlagen zitierte, wurde er ebenfalls aus dem Gerichtssaal entfernt.

Anschließend wurde der Prozess mit Zeugenbefragungen fortgesetzt. „Es war immer ein mulmiges Gefühl, wenn ich hingekommen bin“, erzählte der Gerichtsvollzieher. Ein weiterer Empfänger eines Schreibens - ein Vertreter der SVA - berichtete, der Angeklagte habe seine Zahlungen 2014 eingestellt. Von August bis November 2017 seien Überweisungen eingegangen - von wem, wisse er allerdings nicht. Mittlerweile sei der Betrag beglichen.

Richter sprach von „überaus raschem Rückfall“

Der 58-Jährige war bereits im Vorjahr in St. Pölten vor Gericht gestanden. Mit Urteil vom 18. Mai 2017 erhielt er zwölf Monate Freiheitsstrafe, davon zehn Monate bedingt. Den unbedingten Teil der Strafe verbüßte er bereits, nun wurde auch der Rest in Vollzug gesetzt. „Die Verurteilung hat offenbar überhaupt keine Wirkung gehabt“, meinte der Richter dazu, der einen „überaus raschen Rückfall“ als einen von mehreren Erschwerungsgründen nannte.

Laut einem gerichtlich beauftragten Gutachten war der Angeklagte zum Zeitpunkt der Schreiben Anhänger der Reichsbürger. Seine Fähigkeit zur Verhaltenssteuerung war demnach herabgesetzt, aber nicht aufgehoben. Seine Schuldfähigkeit sei gering herabgesetzt. Es bestehe auch in Zukunft ein hohes Risiko gleichbleibender Tathandlungen.

Der Angeklagte wurde wegen versuchten Missbrauchs der Amtsgewalt als Beteiligter, versuchter Erpressung und versuchter Nötigung schuldig gesprochen. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, der Beschuldigte wollte sich nicht mit seinem Verteidiger beraten. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.