Nachfrage nach 24-Stunden-Betreuung steigt

Die Nachfrage nach einer 24-Stunden-Betreuung in den eigenen vier Wänden steigt. Diesen Trend bestätigen auch die Zahlen der Förderanträge, die von Soziallandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP) veröffentlicht wurden.

Personen, die zu Hause eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen, können dafür vom Bund oder vom Land eine Förderung beantragen. Voraussetzung für die Förderung vom Bund ist Pflegegeldstufe drei, vom Land Niederösterreich gibt es seit 2008 auch bei Pflegegeldstufe eins und zwei eine Förderung, wenn Demenz nachgewiesen wurde.

Die Zahl der Förderbezieher hat sich in Niederösterreich von 4.075 im Jahr 2010 auf 9.187 im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt. Noch stärker war der Anstieg bei den Förderansuchen in den Pflegestufen eins und zwei, von 284 im Jahr 2010 auf 761 im Jahr 2017. Im Jahr 2016 bezogen 8.834 Personen eine Förderung für eine 24-Stunden-Betreuung, hieß es aus dem Büro der Landesrätin.

Pflegetätigkeiten nur im Ausnahmefall

Auch in diesem Jahr dürfte sich der ansteigende Trend fortsetzen, heuer gibt es bereits 7.984 Förderbezieher bei der 24-Stunden-Betreuung. „Insgesamt wurde die 24-Stunden-Betreuung in Niederösterreich im Jahr 2017 mit 40,3 Millionen Euro gefördert“, wurde Teschl-Hofmeister in einer Aussendung zitiert. Derzeit nehmen in Niederösterreich etwa 13.000 Menschen die Hilfe einer 24-Stunden-Betreuung in Anspruch.

Bei einem selbstständigen Betreuungsverhältnis beträgt die Förderung 275 Euro, bei zwei selbstständigen Betreuungsverhältnissen 550 Euro. Liegt ein unselbstständiges Betreuungsverhältnis vor, werden die Förderbeträge in doppelter Höhe gewährt. Betreuerinnen und Betreuer dürfen Hilfe im Haushalt und bei der Lebensführung leisten. Pflegerische und ärztliche Tätigkeiten dürfen nur durchgeführt werden, wenn diese von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegefachkräften oder Ärzten direkt und nachweislich an die Betreuungsperson übertragen wurden.

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