Internationales Aufsehen wegen Asylbescheides

Für internationales Aufsehen hat ein negativer Asylbescheid an einen homosexuellen Afghanen gesorgt, von dem die Wochenzeitung „Falter“ berichtete. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) bedauerte die „sprachlichen Verfehlungen“.

„Die irrste Abschiebebegründung Europas“, titelte etwa die deutsche „Bild“-Zeitung. Auch die ZDF-„heute“-Show berichtete über Soziale Netzwerke, ebenso die französische Agentur AFP. Der Anlass sind die Begründungen, mit denen dem Mann vom BFA Asyl verweigert wurde. „Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten“, schrieb ein Asylbeamter der Regionalstelle Wiener Neustadt: „Sie sind nicht homosexuell und haben daher bei Ihrer Rückkehr nach Afghanistan nichts zu befürchten.“

Der Eingangsbereich zum Bundesamt für Fremdenwesen (BFA) in Wien- Landstraße

Herbert Neubauer / APA / picturedesk.com

Weitere genannte Klischees: Der Jugendliche habe sich mit anderen gestritten. „Ein Aggressionspotenzial ist bei Ihnen also vorhanden, das bei einem Homosexuellen nicht zu erwarten wäre.“ Auch dass der junge Afghane nur wenige Freunde habe, ist aus Sicht des Beamten ein Indiz für seine Heterosexualität. „Sind Homosexuelle nicht eher gesellig?“, steht im negativen Asylbescheid. Dass der Mann gerne allein oder in kleineren Gruppen unterwegs ist, wird ihm auch negativ ausgelegt. „Auch das passt nicht zu einem angeblich Homosexuellen.“

Glaubwürdig sei auch nicht, dass der Afghane aussagte, er habe nicht homosexuelle Buben geküsst. „Hätten Sie das tatsächlich bei einem nicht homosexuellen Jungen gemacht, dann hätten Sie furchtbare Prügel bezogen.“

Behörde „bedauert sprachliche Verfehlungen sehr“

In einer Aussendung des BFA hieß es am Donnerstagnachmittag: „Man bedauert die sprachlichen Verfehlungen in Bescheiden eines Mitarbeiters der Regionaldirektion Niederösterreich sehr. Sofort nach erstmaligem Aufkommen von Beschwerden wurde im Mai 2018 eine interne Prüfung veranlasst. Dabei wurde festgestellt, dass der vom Referenten erlassene Bescheid hinsichtlich der Ausdrucksweise und Formulierungen nicht den qualitativen Standards des BFA entspricht.

Daraufhin seien unverzüglich behördeninterne Maßnahmen gesetzt und auch dem betroffenen Mitarbeiter mit sofortiger Wirkung die Approbation entzogen worden. „Ein respektvolles Verhalten im Umgang mit Menschen und die qualitätsvolle Bearbeitung der Bescheide sind Grundvoraussetzung für die Arbeit des Bundesamtes“, hieß es in der Aussendung.

Um darüber hinaus jedoch einen grundlegenden Qualitätsmangel im BFA auszuschließen, sei neben der im Einzelfall gesetzten Maßnahmen in allen regionalen Organisationseinheiten des BFA eine umfassende Bescheidevaluierung von insgesamt 500 Bescheiden mit dem Schwerpunkt Beweiswürdigung und Formulierung durchgeführt worden. Die Auswertung habe ergeben, dass im Bereich der Bescheidformulierungen „keine grundsätzlichen strukturellen Defizite vorliegen“.

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