Rechnungshof blitzt bei Flughafen-Prüfung ab

Der Flughafen in Schwechat hat eine geplante Prüfung durch den Rechnungshof verweigert, berichtet die „Kronen Zeitung“. Laut einem Sprecher sei die gesetzliche Grundlage nicht gegeben. Der Rechnungshof sieht das anders.

Das Gesetz sieht vor, dass der Rechnungshof jene Unternehmen prüfen darf, an denen die öffentliche Hand entweder eine Mehrheitsbeteiligung - also mehr als 50 Prozent - hat oder im Falle einer Minderheitsbeteiligung eine faktische Beherrschung ausübt, also wie ein Mehrheitseigentümer agieren könnte. Am Flughafen in Schwechat (Bezirk Bruck an der Leitha) halten das Land Niederösterreich und die Stadt Wien jeweils 20 Prozent der Anteile, der australische Investmentfonds IFM 39,8 Prozent, 10,2 Prozent sind im Streubesitz und zehn Prozent hält eine Mitarbeiterstiftung.

Die öffentliche Hand - das Land Niederösterreich und die Stadt Wien - können somit selbst mit ihrem Syndikatsvertrag nicht mehrheitlich Entscheidungen durchsetzen. Damit liegt aus Sicht der Flughafens keine faktische Beherrschung vor. „Es geht hier nicht um das Wollen oder Nicht-Wollen, sondern schlichtweg darum, dass die gesetzliche Grundlage für eine Prüfung aus unserer Sicht nicht gegeben ist“, sagt Flughafensprecher Peter Kleemann gegenüber noe.ORF.at. „Der Flughafen würde das Gesetz verletzen, wenn er eine Prüfung zulässt, obwohl er nicht darf.“

Rechnungshof geht von Prüfung aus

Der Rechnungshof sieht das allerdings anders. „Aus unserer Sicht liegt eine tatsächliche Beherrschung durch die öffentliche Hand am Flughafen vor“, heißt es auf Anfrage von noe.ORF.at am Donnerstag. Wie sich diese Beherrschung äußern soll, wird allerdings nicht näher kommentiert. Nun ist der Verfassungsgerichtshof am Zug, eine Entscheidung wird in den nächsten Wochen erwartet. „Wir gehen davon aus, dass wir den Flughafen prüfen dürfen“, heißt es seitens des Rechnungshofes.

Laut dem Bericht der „Kronen Zeitung“ waren die Rechnungshofprüfer bereits im Jahr 2009 einmal am Flughafen abgewiesen worden, als der Terminal „Skylink“ unter die Lupe genommen werden sollte. Die Situation damals sei allerdings eine andere gewesen, sagt Flughafensprecher Peter Kleemann. „Damals wurde ein Gesetz geändert, damit der Rechnungshof Prüfkompetenz erlangt. In dieser Zeit haben sich die Eigentumsverhältnisse aber sehr wesentlich geändert, daher ist diese Prüfkompetenz heute nicht mehr gegeben“.

Der australische Investmentfonds IFM gewann in den vergangenen Jahren am Flughafen in Schwechat zunehmend an Einfluss und hält mittlerweile fast genauso viele Anteile wie das Land Niederösterreich und die Stadt Wien gemeinsam - mehr dazu in Australischer Fonds erhöht Anteil an Flughafen (noe.ORF.at; 29.4.2016).