Freisprüche vom Betrug mit unechten Edelsteinen

Zwei Männer sind am Landesgericht Korneuburg vom Vorwurf des Betrugs mit unechten Edelsteinen im Zweifel freigesprochen worden. Schuldsprüche gab es in zwei anderen Punkten, etwa wegen des Vergehens nach dem Waffengesetz.

Die Staatsanwaltschaft legte den beiden Männern aus Wien einen Betrug mit unechten und damit nahezu wertlosen Edelsteinen zur Last. Die Steine sollen im Mai und Juni 2017 für rund 195.000 Euro verkauft worden sein. Laut Anklage handelte es sich um Diamantenersatzsteine im Wert von 30 Euro, reinheitsverbesserte Brillanten im Wert von 1.800 Euro, zwei synthetische Rubine im Wert von je 35 Euro sowie Rubine im Gesamtwert von 127 Euro.

Dem erstangeklagten Juwelier wurden zudem Verstöße nach dem Waffengesetz vorgeworfen, weil in seiner Wohnung und im Keller des Geschäftslokals eine Pistole und eine vollautomatische Maschinenpistole sichergestellt worden waren. Der zweitangeklagte 39-Jährige soll als Vermittler für Geschäfte aufgetreten sein und als Mitglied einer Autoschieberbande agiert haben, die in Schwechat betrügerisch Pkw anmietete.

Zahlreiche Widersprüche

„Letztlich konnten wir den Weg der Diamanten nicht ganz nachvollziehen“, begründete die Schöffenrichterin die Freisprüche in diesem Anklagepunkt. Zwei am Mittwoch vorgezeigte Handyvideos eines Zeugen ließen demnach verschiedene Interpretationsmöglichkeiten zu, die bereits am ersten Prozesstag vor einigen Wochen befragten Zeugen seien wenig glaubwürdig gewesen. „Es stinkt, das muss ich Ihnen schon sagen“, meinte die Richterin zu den Angeklagten. Sie verwies auch auf Widersprüchlichkeiten, die sich im Laufe des Verfahrens ergeben hatten.

Ein 33-Jähriger hatte zuvor im Zeugenstand berichtet, dass er bei einem Besuch im Schmuckgeschäft des 42-Jährigen mit dem Handy zwei Videos aufgenommen habe. Der Juwelier habe ihm einen pinkfarbenen Fünfkaräter im angeblichen Wert von 1,9 Millionen Euro um 300.000 Euro angeboten. Der Erstangeklagte bestritt das.

Verteidiger forderten Freisprüche

In den Schlussvorträgen verwiesen der Staatsanwalt und auch der Privatbeteiligtenvertreter Nikolaus Rast unter anderem auf die Videos. Die Verteidiger des Erstangeklagten, Peter Philipp, und des Zweitangeklagten, Elmar Kresbach, baten um einen Freispruch vom Betrugsvorwurf mit unechten Edelsteinen. Zu den angelasteten Autoschiebungen ersuchte Rechtsanwalt Kresbach um einen Freispruch im Zweifel für seinen Mandanten. Hier habe der 39-Jährige nur eine Wohnung zur Verfügung gestellt.

Der unbescholtene Juwelier, der sich zu den Vergehen nach dem Waffengesetz schuldig bekannt hatte, erhielt eine Geldstrafe von 18.000 Euro, davon 8.000 Euro bedingt. Der Zweitangeklagte wurde wegen gewerbsmäßig schweren Betruges im Rahmen einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Er hatte laut Zeugenaussagen falsche Dokumente zur Verfügung gestellt und Autos reserviert, die anschließend ins Ausland verschoben wurden. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren für den 39-Jährigen wurde eine bedingte Strafnachsicht widerrufen. Eine Vorhaft von März bis Juni werde ihm angerechnet, hieß es.

Urteile nicht rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft und der Privatbeteiligtenvertreter gaben keine Erklärung ab. Der 42-Jährige nahm das Urteil an, der Verteidiger des 39-Jährigen meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Damit sind die Urteile nicht rechtskräftig.

Zwei Mitgliedern der Autoschieberbande war bereits am 14. Juni der Prozess gemacht worden. Die Angeklagten im Alter von 41 und 33 Jahren, die sich schuldig bekannt hatten, hatten rechtskräftige Haftstrafen im Ausmaß von zweieinhalb Jahren bzw. zwei Jahren, davon 16 Monate bedingt, erhalten.