Freisprüche im Prozess um gefälschte Gemälde

Im Prozess um versuchten schweren Betrug mit gefälschten Gemälden renommierter internationaler Künstler sind die fünf Angeklagten am Dienstag in Korneuburg freigesprochen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Prozess lief nun fast eineinhalb Jahre, dabei ging es um schweren Betrug mit gefälschten Bildern renommierter internationaler Künstler wie etwa von Pablo Picasso. Im Landesgericht Korneuburg wurden die fünf Angeklagten am Dienstag freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, daher ist die Entscheidung des Schöffensenats nicht rechtskräftig.

Angeklagte dachten an Echtheit der Werke

Wie die vorsitzende Richterin Xenia Krapfenbauer zu den Entscheidungsgründen ausführte, habe es eine verdeckte Ermittlung gegeben, ein Scheingeschäft. Zwei Angeklagte kamen mit 14 Exponaten und brachten fünf davon zu dem Treffen im Konferenzraum eines Hotels am Flughafen Wien in Schwechat. Nachdem sie drei Bilder aus einer Mappe gezogen hatten, erfolgte der Zugriff.

„Mehr wissen wir nicht und mussten uns in den vergangenen fünf Verhandlungstagen ein Bild machen“, meinte die Richterin. Es sei trotz des umfangreichen Beweisverfahrens nicht mit der erforderlichen Sicherheit festzustellen, dass sich bei diesem „agent provocateur-Spiel“ tatsächlich ein flotter Verkauf zu einem bestimmten Preis ohne Überprüfung der Echtheit der Bilder abspielen sollte. Vielmehr sei es, von Zeugenaussagen untermauert, wahrscheinlich, dass vor einer Veräußerung Expertisen von Sachverständigen einbezogen und Zertifikate beigeschafft worden wären. Es gebe also keinen Beweis für eine Täuschung und Bereicherungsabsicht. Die Beschuldigten hatten im Verfahren bis zuletzt beteuert, von der Echtheit der Kunstwerke ausgegangen zu sein.

80 Werke in Verkaufskatalog angeboten

80 Werke, versehen mit Signaturen und Stempeln von Galerien, waren in einem - eher dilettantisch in einem Copy-Shop fabrizierten - Verkaufskatalog um insgesamt 72 Millionen Euro angeboten worden. Die Causa zählte laut Kulturgutbericht des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2016 zu den spektakulären, großen Fällen von Kunstfälschungen. Nach damaligen Angaben der Kriminalisten fanden sich im Haus des viertangeklagten Slowenen (67) 66 Exponate, die vormals einem ihm bekannten, hoch betagten ehemaligen jugoslawischen Diplomaten gehört haben sollen. Bei Haus- und Kfz-Durchsuchungen wurden 14 gefälschte Bilder von Pablo Picasso und Emil Nolde sichergestellt.

Zu Prozessbeginn bekannten sich die damals anwesenden vier Angeklagten nicht schuldig. Sie seien von der Echtheit der Bilder - von u.a. Pablo Picasso, Emil Nolde, Edvard Munch, Wassily Kandinsky, Gustav Klimt und Claude Monet - ausgegangen. Den Vermittlern waren laut Anklage bis zu 30 Prozent vom Verkaufspreis als Provision versprochen worden. Der Erstangeklagte (71), seit Jahrzehnten im Kunstgeschäft tätig, ließ sich eingangs krankheitshalber entschuldigen. Später fehlten dann u.a. der Fünftangeklagte sowie eine Zeugin. Beim jüngsten Termin im Mai erklärte ein Gutachter, die Fälschungen seien leicht erkennbar gewesen.

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