Pflegeregress sorgt weiter für Diskussion

Der seit Jahresbeginn abgeschaffte Pflegeregress sorgt weiter für Diskussion. Denn das Land steht nach wie vor im Grundbuch der Pflegebedürftigen. Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) von Donnerstag wirft nun weitere Fragen auf.

Eigentlich ist der Pflegeregress Geschichte. Seit Anfang Jänner darf nicht mehr auf das Vermögen von Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen zugegriffen werden, um die Heimkosten abzudecken. Trotzdem ist einiges unklar, die Länder sind sich uneinig, wer darf wann, wie auf das Vermögen zugreifen. Konkret geht es hier um Forderungen aus der Zeit vor dem 1. Jänner 2018. Das betrifft vor allem zwei Bereiche: Zum einen geht es etwa um Ratenzahlungen, die noch offen sind. Zum anderen steht das Land noch im Grundbuch vieler pflegebedürftiger Menschen. In Niederösterreich betrifft das insgesamt 1.847 Fälle.

Laut dem Büro von Soziallandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP) wurden jene Verfahren mit offenen Kosten bereits, wie im Gesetz vorgesehen, eingestellt. Die Grundbucheintragungen würden hingegen noch bestehen, heißt es.

„Grundbucheintragungen bleiben formal bestehen“

Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom Donnerstag besagt jetzt, dass ein Zugriff auf das Vermögen von Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen „jedenfalls unzulässig“ ist - mehr dazu in Zugriff auf Vermögen „jedenfalls unzulässig“(news.ORF.at; 11.10.2018). Dass Grundbucheintragungen gelöscht werden, sehe das Urteil allerdings nicht vor, sagt die Soziallandesrätin gegenüber noe.ORF.at: „Die Grundbucheintragungen bleiben formal noch bestehen, aber wir können sozusagen nichts damit anfangen. Wir nutzen dieses Recht nicht, im Grundbuch zu stehen, weil wir es nicht dürfen“. Laufende Verfahren zur Löschung der Einträge gebe es jedoch bereits. Weitere gerichtliche Entscheidungen sollen Klarheit schaffen.

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