Bahnunfall mit 18 Verletzten: Prozess vertagt

Zwei Jahre nach einem Bahnunfall im Bezirk Scheibbs mit 18 Verletzten ist am Montag in St. Pölten ein Bahnmitarbeiter vor Gericht gestanden. Die Justiz wirft dem Mann u. a. fahrlässige Körperverletzung vor. Der Prozess wurde vertagt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Bahnmitarbeiter vor, die Waggons nicht ausreichend gesichert bzw. die Sicherung nicht wie vorgesehen geprüft zu haben. Ein Sachverständigengutachten sei „sehr eindeutig“, sagte der Staatsanwalt beim Prozess. Ein technischer Defekt kann laut Gutachten ausgeschlossen werden. Der Mann ist deshalb wegen fahrlässiger Gemeingefährdung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

Die fünf Waggons sollten am 19. Oktober 2016 eigentlich im Bahnhof Randegg abgestellt werden, sie setzten sich allerdings in Bewegung und rollten davon. Die Fahrt endete erst nach 20 Kilometern, als die Waggons gegen einen Regionalzug prallten. 18 Personen wurden dabei verletzt, vier davon schwer - mehr dazu in Zugsunfall: Waggons 20 Minuten lang führerlos (noe.ORF.at; 19.10.2016).

Waggons waren plötzlich verschwunden

Der 53-jährige Angeklagte wies die Vorwürfe beim Prozess zurück und gab an, unschuldig zu sein. Er habe sich vorschriftsgemäß verhalten, sagte der Verschieber, der noch versucht hatte, den Waggons nachzulaufen. Weil er sie aber nicht mehr einholen konnte, sei er - gemeinsam mit einem Kollegen - den Waggons nachgefahren. Diese waren zu diesem Zeitpunkt bereits außer Sichtweite. Daraufhin sei der Notfallkoordinator verständigt worden, der einerseits die Einsatzkräfte alarmiert und andererseits Personen in den Bahnsteigen mit Durchsagen gewarnt habe, bestätigte auch ein Kollege des Angeklagten.

Zugsunfall Wieselburg

ORF / Helmut Muttenthaler

18 Personen eines Regionalzuges wurden durch den Zusammenstoß verletzt

Der Sachverständige ging davon aus, dass die davongerollten Waggons mit 40 bis 60 km/h unterwegs gewesen waren - auf einer Strecke mit mehreren teils unbeschrankten Bahnübergängen. Einen technischen Defekt schließt das Gutachten aus. Die Ursache könne nur darin bestehen, dass eine Dienstvorschrift verletzt wurde, sagte der Sachverständige auf die Frage von Richter Slawomir Wiaderek.

Richter forderte Sprachaufzeichnung an

Die Waggons hatten sich laut Aussagen des Angeklagten und von Zeugen erst in Bewegung gesetzt, nachdem sie mehrere Minuten lang gestanden waren. Laut Aufzeichnungen dauerte der gesamte Aufenthalt des Triebfahrzeugs in Randegg - vom Einfahren bis zum Nachfahren hinter den entrollten Waggons nach Wieselburg - jedoch nur knapp über fünf Minuten.

Neben dem Gutachter wurden bis zum Abend auch weitere Zeugen, vor allem Bahnmitarbeiter, befragt. Am Ende wurde der Prozess jedoch vertagt, weil laut dem Richter zusätzliche Unterlagen benötigt werden. Konkret sollen Informationen zu Sprachaufzeichnungen und eine fehlende Übersicht über Instandhaltungsaufträge zu einem Waggon eingeholt werden. Wann die Verhandlung fortgesetzt wird, steht noch nicht fest.