Ex-Partnerin erstochen: 31-Jähriger vor Gericht

Wegen Mordes steht am Freitag in Korneuburg ein 31-Jähriger vor Gericht. Er soll seine ehemalige Lebensgefährtin erstochen haben, während die beiden gemeinsamen Kinder mit der neuen Partnerin im Auto warteten.

Der Beschuldigte hatte Ende März die gemeinsamen Kinder im Alter von drei und fünf Jahren für einen Urlaub im Waldviertel abgeholt. In der Wohnung in Schwechat (Bezirk Bruck an der Leitha) soll es zwischen dem Mann und seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu einem Streit über die Obsorge gekommen sein. Die Frau wollte offenbar die Besuchsrechte des Mannes einschränken. Das Verfahren dazu sei noch offen gewesen, hieß es seitens des Landesgerichts Korneuburg.

Messer in Bauch gerammt

Der Beschuldigte soll laut Anklage im Zuge des Streits der 33-Jährigen ein Messer mit einer 16 Zentimeter langen Klinge mit großer Wucht in den oberen Bauch gestoßen und ihr danach vier Messerstiche in den Rücken versetzt haben. Die Verletzungen waren für die Frau tödlich.

Dem Mann werde vorgeworfen, die Tat geplant zu haben, so ein Sprecher des Landesgerichts Korneuburg. Er muss sich wegen Mordes vor dem Geschworenengericht verantworten, ihm droht eine lebenslange Haft. Beim Prozess am Freitag werden zwei Sachverständige zu Wort kommen, darunter ein Gerichtsmediziner. Außerdem werden drei Zeugen befragt, unter ihnen auch die neue Lebensgefährtin des Beschuldigten. Ein Urteil wird noch für Freitag erwartet.

Beschuldigter ist geständig

Die Bluttat hatte sich am 26. März ereignet und war erst am nächsten Tag entdeckt worden. Angehörige hatten die Einsatzkräfte verständigt, nachdem die Frau nicht erreichbar gewesen war und auch auf Klopfen an der Tür nicht reagiert hatte. Der Beschuldigte legte in der Einvernahme durch die Polizei nach mehrmaliger Befragung ein Geständnis ab. Er werde sich im Prozess umfassend geständig zeigen, kündigte Nikolaus Rast, einer der beiden Anwälte des Mannes, gegenüber noe.ORF.at an. Die Tat sei allerdings nicht geplant gewesen, so Rast, „seine Gefühle haben ihn übermannt“.

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