Bootsunfall: Kein technisches Gebrechen

Der Unfall mit einem Pionierboot des Bundesheeres geht nicht auf ein technisches Gebrechen zurück. Das zeigt ein Gutachten der bundesheerinternen Untersuchungskomission. Bei dem Unfall wurden zwei Frauen schwer verletzt.

In dem Gutachten wird ausgeführt, dass es „keinerlei Hinweise“ auf ein technisches Gebrechen gebe, sagte der Pressesprecher des Verteidigungsministeriums Michael Bauer. Die Boote wurden nach dem Unfall für die Ausbildung und Benützung beim Bundesheer gesperrt - mehr dazu in Bootsunglück: Bundesheer sperrt Boote (noe.orf.at; 3.9.2018).

Das Bundesheer installierte selbst eine Untersuchungskommission, die an einem Bericht über den Unfall arbeitet. Einsatzprotokolle und die Befragungen der Soldaten seien laut dem Sprecher abgeschlossen. Bis zur Fertigstellung des gesamten Berichts „werde es noch einige Zeit dauern“, sagte Bauer. Ausständig ist unter anderem das wellentechnische Gutachten, das zwei Experten - einer von der Technischen Universität Graz und einer aus Deutschland - anfertigen.

Abschlussbericht der Polizei liegt vor

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg wartet noch auf den Bericht der vom Bundesheer eingesetzten Untersuchungskommission. Der Abschlussbericht der Polizei mit den Befragungen der Teilnehmerinnen des Girls’ Camp liegt bereits vor.

Mittlerweile ist es sieben Wochen her, dass auf der Donau bei Hainburg (Bezirk Bruck an der Leitha) ein Boot des Bundesheeres kenterte, auf dem sich fünf Frauen und acht Männer befunden hatten. Zwei der Frauen konnten erst nach 40 Minuten gerettet und reanimiert werden. Sie hatten sich unter dem Boot befunden - mehr dazu in Bootsunfall: Lage falsch eingeschätzt? (noe.orf.at; 26.9.2018).

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