Fall Hirtzberger: Wiederaufnahme beantragt

Zehn Jahre nach dem Mordversuch am Spitzer Bürgermeister Hannes Hirtzberger soll der Fall neu aufgerollt werden. Beim Landesgericht Krems ging ein Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen den verurteilten Helmut O. ein.

Wegen versuchten Mordes an dem Lokalpolitiker verbüßt der ehemalige Heurigenwirt aus Spitz eine lebenslange Freiheitsstrafe. Bereits im Vorjahr hatte der Beschuldigte einen Antrag auf Wiederaufnahme angekündigt, diesen aber letztlich zurückgezogen. Nun würden ihn jedoch zwei neue Gutachten entlasten, erklärte sein Verteidiger Wolfgang Blaschitz.

Konkret gehe es darum, ob die Menge Strychnin, die Hirtzberger zu sich genommen hatte und damit vergiftet wurde, überhaupt in einer Praline Platz hat. Laut den Gutachten sei das nicht möglich. Hirtzberger hätte stattdessen 17 bis 20 Pralinen essen müssen - mehr dazu in Wiederaufnahme im Fall Hirtzberger? (noe.ORF.at 10.2.2018).

Richtersenat muss Antrag prüfen

Ein Senat von drei Richtern muss die Gutachten jetzt prüfen, konkret ob tatsächlich neue, geeignete Beweismittel vorliegen. Laut Gericht kann das einige Zeit dauern. Erachtet der Richtersenat die Beweismittel als geeignet, einen Freispruch oder eine mildere Verurteilung zu begründen, kommt es zu einer erneuten Durchführung des Strafverfahrens. Werden geeignete Beweismittel verneint, wird der Wiederaufnahmeantrag abgewiesen. Die Entscheidung ergehe schriftlich in Beschlussform, sagt der Vizepräsident des Landesgerichts Ferdinand Schuster.

Helmut O. war in der Nacht auf den 21. Mai 2008 zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Im März 2009 verwarf der Oberste Gerichtshof (OGH) die Nichtigkeitsbeschwerde sowie die Berufung gegen das Strafausmaß. Der Berufung gegen die Strafhöhe des Staatsanwalts kam der OGH nach und erhöhte die zuerst verhängten 20 Jahre Haft auf eine lebenslange Freiheitsstrafe.