Neues Jugendgesetz mehrheitlich beschlossen

Ab 1. Jänner gelten neue Gesetz für Jugendliche in Niederösterreich, etwa ein Rauchverbot bis 18 Jahre. Das hat der Landtag am Donnerstag mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und NEOS beschlossen.

Bis jetzt sei der Jugendschutz in Österreich ein Fleckerlteppich gewesen, sagte Bernhard Heinreichsberger von der ÖVP im Zuge der Debatte. Nun sei das letzte Kapitel der Harmonisierung geschrieben. Dafür war es auch aus Sicht der SPÖ höchste Zeit. Jugendschutz habe oberste Priorität, sagte der SPÖ-Abgeordnete Rene Pfister. Auch Vesna Schuster von der FPÖ begrüßte die Änderungen. Man müsse alle Möglichkeiten, die Jugend zu schützen, wahrnehmen.

Weitere Harmonisierung gefordert

NEOS-Abgeordnete Indra Collini sprach davon, dass es höchste Zeit für die Angleichung gewesen sei, forderte gleichzeitig aber auch Harmonisierungen in anderen Bereichen, etwa beim Jagdgesetz oder bei der Bauordnung. Einzig die Grünen stimmten dem neuen Jugendgesetz nicht zu. Georg Ecker sprach von einem Eingriff in die individuelle Freiheit. Außerdem wären Prävention und Aufklärung, etwa an Schulen, wirksamer als Verbote.

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Der Landtag beschloss am Donnerstag das neue Jugendschutzgesetz

Im Zuge der Debatte zum Jugendschutzgesetz kamen die Abgeordneten mehrmals auch auf das Thema Rauchverbot in der Gastronomie zu sprechen. Rene Pfister (SPÖ) kritisierte, dass viele Lehrlinge weiter Passivrauch ausgesetzt seien, weil es kein Rauchverbot in der Gastronomie gebe und auch NEOS und Grüne forderten ein solches ein. Vesna Schuster (FPÖ) meinte zu diesem Thema, Erwachsene sollten die Wahl haben.

ÖVP begrüßt neues Jugendgesetz

Begrüßt wurde das neue Jugendgesetz in einer Aussendung auch von dem Landtagspräsidenten Karl Wilfing (ÖVP) und Jugendlandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP). Eine „andauernde politische Initiative“ fände damit „einen positiven Abschluss“, sagte Wilfing. Durch die Arbeit in Niederösterreich habe man einen „entscheidenden Grundstein für die österreichweite Harmonisierung der Jugendgesetze geschaffen“, sagte Teschl-Hofmeister.

Die Änderungen der nunmehr beschlossenen Novelle des NÖ Jugendgesetzes bringen der Anhebung des Schutzalters auf Vollendung des 18. Lebensjahres bei gebranntem Alkohol und beim Verkauf von Tabakwaren auch eine Ausweitung bei den Ausgehzeiten für Unter-14-Jährige. Sie dürfen künftig statt bis 22.00 Uhr bis 23.00 Uhr ausbleiben. Die beschlossenen Änderungen treten Anfang 2019 in Kraft.

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