Gemeinden stellen Finanzgebarung komplett um

In den 573 niederösterreichischen Gemeinden gibt es derzeit viel zu tun. Denn im Jahr 2020 wird eine neue Verordnung in Kraft treten, die neue Regeln für die Finanzgebarung vorgibt. Aktuell wird vieles umgestellt.

Durch die vom Finanzministerium erlassene Voranschlags- und Rechungsabschlussverordnung 2015 bekommen Niederösterreichs Städte und Gemeinden neue Regeln für ihre Finanzgebarung. Dieser Verordnung zufolge müssen auch Landesgesetze verändert werden.

Neuer Haushalt und neue Buchführung

Die neuen Regeln bringen etwa eine grundlegende Änderung im Buchhaltungssystem. „Statt der Kameralistik kommt ab 2020 die doppelte kommunale Buchführung zum Einsatz“, sagt der zuständige Landesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP). Zudem gibt es statt einem ordentlichen und außerordentlichen Haushalt in Zukunft einen integrierten Dreikomponentenhaushalt. Dieser umfasst einen Ergebnis-, einen Finanzierungs- sowie einen Vermögenshaushalt.

Aktuell sind die meisten Gemeinden mit der Straßenzustandsbewertung beschäftigt. Dabei wird erhoben, wie viel eine Straße für eine Gemeinde wirklich wert ist und was ein Ort etwa für mögliche Sanierungen künftig investieren muss. Das Land Niederösterreich unterstützt die Gemeinden in diesem Punkt mittels einer eigenen App. Zudem gibt es Schulungen, um mit diversen Umstellungen der EDV-Ausstattungen zurechtzukommen. Damit sei man auf einem guten Weg, sagt Alfred Riedl (ÖVP), Präsident des Österreichischen Gemeindebundes und Präsident des NÖ Gemeindebundes.

Auch wenn die Arbeiten im Hintergrund schon vielerorts auf Hochtouren laufen, ein wenig Zeit bleibt den Gemeinden noch. In den kommenden Tagen wird der Begutachtungsentwurf veröffentlicht, voraussichtlich in der Landtagssitzung im Dezember geht die Gesetzesänderung über die Bühne und mit 1.1.2018 wird das Gesetz wohl in Kraft treten.

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