Zwei Jahre Haft für „Staatsverweigerer“

Ein 43-jähriger Mostviertler soll Drohbriefe an die Bezirkshauptmannschaft Amstetten geschrieben haben. Der „Staatsverweigerer“ wurde am Mittwoch in St. Pölten zu 24 Monaten Haft verurteilt.

Der Mann war eineinhalb Jahre nach seiner letzten Verurteilung erneut vor einem Schöffengericht in St. Pölten gestanden. Als Grund für seine Drohbriefe nannte er gegen ihn ungerechtfertigt geführte Verfahren. Der uneinsichtige „Staatsverweigerer“ wurde nun zu 24 Monaten verurteilt, eine bedingte Vorverurteilung wurde widerrufen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Angeklagt waren versuchte Nötigung sowie versuchte Bestimmung zum Amtsmissbrauch. Bereits im Mai 2017 wurde der 43-Jährige wegen derselben Delikte zu zehn Monaten, davon zwei unbedingt, verurteilt. Acht Monate wurden ihm bedingt nachgesehen, diese Strafe wurde nun vom Schöffensenat widerrufen. Der Mostviertler ging in volle Berufung, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

Der ehemalige Unternehmer aus dem Bezirk Amstetten schickte im vergangenen Jahr einer Richterin des Landesgerichts St. Pölten, weil diese ihm einen Strafantrag wegen angeblichen Förderbetrugs zugestellt hatte, ein Schreiben mit der Drohung, sie solle das Hauptverfahren ohne Durchführung beenden, sonst würde er Schadenersatzansprüche geltend machen. Ähnliche Forderungen machte er bei einer gegen ihn ermittelnde Linzer Staatsanwältin geltend, deren Namen er im US-Handelsregister UCC eintragen würde. Dieses Register wird von „Staatsverweigerern“ gerne genutzt, um unberechtigte Geldforderungen eintragen zu lassen.

Bei den nun angeklagten Fällen drohte der Elektrotechniker nicht mehr mit dem UCC, sondern mit der Eintragung in das auch in Wien ansässige „Internal Revenue Service“ (IRS), einer international tätigen US-Steuerbehörde. „Denn Behördenverfahren sind korrekt zu führen und zu versteuern“, hielt der Angeklagte fest.

43-Jähriger warf Beamten „Fehler und Defekte“ vor

Adressaten seiner Schreiben waren Sachbearbeiterinnen der Bezirkshauptmannschaft Amstetten. Grund waren Verfahren wegen einer Verkehrsstrafe, weil er lediglich mit einer Führerschein-Kopie unterwegs war, sowie der Entzug seiner Gewerbebefugnis nach seiner Verurteilung sowie ein Exekutionsverfahren, das gegen ihn geführt wurde.

Für ihn hätten die Verfahrensentscheidungen der Sachbearbeiterinnen „Fehler und Defekte“ enthalten, die repariert hätten werden müssen. „Ich muss mich als Elektrotechniker auch an Normen, Gesetze und Regeln halten, sonst ist jemand tot. Und das müssen auch Beamte tun“, sagte der 43-Jährige, der sich nicht schuldig bekannte.

Richter sprach von „szenetypischem Verhalten“

„Lassen Sie Behördenhandlungen überhaupt zu?“, fragte der vorsitzende Richter. „Ja, natürlich, wenn sie korrekt sind“, meinte der Beschuldigte. So hatte er einer Sachbearbeiterin erklärt, dass ihr Schreiben nicht gefaltet hätte werden dürfen, das würde nicht dem Postgesetz entsprechen.

Für den Richter hatte der 43-Jährige ein „szenetypisches Verhalten“ an den Tag gelegt. „Was richtig und was falsch ist, entscheiden nur Sie selbst“, sagte der Vorsitzende. „Sie verfolgen nicht den Ansatzpunkt, dass das eine übergeordnete Instanz überprüfen soll. Sie machen genau dasselbe wie vorher, völlig unbeeindruckt von ihrer Verurteilung“, meinte der Richter in seiner Urteilsbegründung.

Der Mostviertler meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, auch gegen den Widerruf seiner bedingten Strafe. „Ich verzichte auf das Privileg der Verurteilung“, sagte er, kurz bevor er abgeführt wurde.