Nach Rücktritten steht Wolkersdorf vor Neuwahl

In Wolkersdorf (Bezirk Mistelbach) sind am Freitag elf von 29 Gemeinderäten zurückgetreten. Ändert sich daran in den nächsten sieben Tagen nichts, dann wird der Gemeinderat aufgelöst und es finden 2019 Neuwahlen statt.

Alle Mandatare der Bürgerlisten „Mit uns“, „WUI“ und jene der FPÖ legten in der Gemeinderatssitzung am Freitag ihr Amt nieder. Damit fallen elf der insgesamt 29 Gemeinderatsmitglieder weg. Laut Gemeindeordnung muss bei einem Ausscheiden von über einem Drittel der Gemeinderäte der Gemeinderat aufgelöst werden. Dadurch wäre folglich die Landesregierung gezwungen Neuwahlen für das Frühjahr 2019 auszurufen.

Gewählt würde dann für eine Amtszeit von sechs Jahren. 2020 gäbe es dann keine regulären Gemeinderatswahlen in der Stadt im Weinviertel. „Die zurückgetretenen Gemeinderäte haben jetzt eine Bedenkzeit von sieben Tagen. Da die Opposition eine Neuwahl aber bereits angekündigt hat, wird sich an ihrer Entscheidung wohl nichts mehr ändern“, sagt die Wolkersdorfer Bürgermeisterin Anna Steindl (ÖVP).

Opposition kritisiert fehlende Kooperation der ÖVP

Auslöser für die Rücktritte war eine Volksbefragung über den Standort des neuen Stadtsaals. 49,9 Prozent der Wähler gaben eine ungültige Stimme ab, um sich gegen die wählbaren Standorte auszuprechen. Die Opposition bewarb das „Weiß Wählen“ zuvor. „Wir finden es nicht richtig die Bürger zu übergehen und nur zwei von ursprünglich sechs Standorten zur Auswahl zur stellen. Obwohl ein Großteil mit den zwei Standorten offensichtlich nicht zufrieden ist, hat die ÖVP nun dennoch einen Projektstart beschlossen“, kritisiert Hannes Schwarzenberger (Bürgerliste „Mit Uns“).

In einem Gemeinderatsbeschluss vom 30. August sei festgelegt worden, dass das Ergebnis der Volksbefragung bindend ist. „Wir haben rechtlich daher gar keine andere Möglichkeit als uns an die mehrheitliche Entscheidung der gültigen Stimmen zu halten“, verteidigt sich die Bürgermeisterin. Auch an der eingeschränkten Auswahl der Standorte hält die ÖVP fest: „In einer Machbarkeitsstudie hat sich gezeigt, dass nur zwei Standorte realistisch sind.“ Ausschlusskriterien dabei seien fehlende Parkmöglichkeiten und die Besitzverhältnisse der Baugründe gewesen.

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