WEISSER RING hilft jetzt auch in St. Pölten

2017 wurden in Niederösterreich 4.640 Menschen Opfer von Gewaltverbrechen. Diese Personen leiden oft unter den Folgen. Seit 40 Jahren hilft die Opferorganisation WEISSER RING. Die Landesorganisation hat nun auch ein Büro in St. Pölten.

WEISSER RING NIEDERÖSTERREICH

Telefon: 0699/134 34 002
E-Mail: noe@weisser-ring.at

Der WEISSE RING wurde 1978 als gemeinnütziger Verein gegründet. Er ist die gesetzlich einzige allgemein anerkannte Opferhilfeeinrichtung in Österreich. Im Mittelpunkt seiner Arbeit stehen die Rechte und Bedürfnisse von Verbrechensopfern. „Diese fühlen sich sehr oft allein und im Stich gelassen“, sagt Landesleiter Wolfgang Kloihofer-Haupt. Der WEISSE RING kooperiert in Österreich und in allen neun Bundesländern mit Polizei und Gerichten, dem Sozialministerium sowie mit zahlreichen öffentlichen und privaten Organisationen.

Beratung und Information rund um die Uhr

Der WEISSE RING „bietet flächendeckende Unterstützung für alle Opfer strafbarer Handlungen und unterscheidet nicht nach Alter, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit sowie religiöser, politischer oder sexueller Orientierung“, kann man auf der Website von Österreichs größter Opferhilfeorganisation lesen. Die Angebote werden als vertraulich, parteilich für das Opfer, kostenlos und freiwillig bezeichnet. Der Großteil dieser Angebote kann auch anonym in Anspruch genommen werden.

Opfer-Notruf - 0800 112 112

Aus ganz Österreich zum Nulltarif, täglich von 00.00 bis 24.00 Uhr

Der WEISSE RING hilft mit Information und Beratung, insbesondere dann, wenn jemand zu einem Opfer eines Gewaltverbrechens wurde. Man informiert über Opferrechte und Opferhilfeeinrichtungen, gewährt finanzielle Unterstützung für Opfer, die durch eine Straftat in finanzielle Schwierigkeiten gerieten und unterstützt auch Angehörige und das soziale Umfeld von Opfern. Im Jahr 2016 wurde der WEISSE RING 21.547 Mal kontaktiert, 36.906 Mal wurde auf die Website Opfer-Notruf - 0800 112 112 zugriffen, 11.106 Mal wurde die Nummer des Opfer-Notrufs gewählt.

Auch Prozessbegleitung wird angeboten

„Wir begleiten Sie. Wenn der oder die Verdächtige gefunden ist und Sie als Zeugin oder Zeuge geladen werden, sind Sie nicht allein“, heißt es auf der Website. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Verbrechensopfer Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung. Diese informieren, unterstützen und begleiten die Betroffenen in allen Belangen - von der Anzeige bei der Polizei bis zum Ende des Gerichtsverfahrens. „Denn es ist nicht immer einfach sich durch den Beamtendschungel durchzukämpfen“, gesteht Kloihofer-Haupt.

Diese Prozessbegleitung wird - wie der Opfer-Notruf - vom Bundesministerium für Justiz finanziert. Diese kostenlose Prozessbegleitung können Opfer von Gewalt, von gefährlicher Drohung oder von Sexualdelikten bzw. von Personen, die durch eine strafbare Handlung nahe Angehörige verloren haben, in Anspruch nehmen. Um das Angebot auch leisten zu können, „sind wir aber auf Spenden angewiesen“, erklärt der Landesleiter.

Links: