Drei Jahre Haft wegen Attacke mit Steakmesser

Weil er bei einem Streit einen ehemaligen Schulfreund mit einem Steakmesser attackiert hat, ist am Dienstag ein 27-jähriger Wiener in Korneuburg vor Gericht gestanden. Er wurde rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt.

Laut Anklage hat der vorbestrafte Wiener seinem Bekannten in dessen Wohnung mit einem Messer drei Schnittwunden und eine Stichverletzung im Halsbereich zugefügt. Am Tag vor der Tat sollen die beiden gemeinsam nach Wien gefahren sein, um Drogen zu kaufen. Diese soll das Duo dann in der Wohnung des späteren Opfers konsumiert haben. Tags darauf soll zwischen dem 27-Jährigen und dem Niederösterreicher ein Streit entbrannt sein.

Angeklagter bestritt Tötungsabsicht

Der Beschuldigte bestritt bereits zu Beginn des Prozesses den Vorwurf des versuchten Mordes. „Die Sache mit dem Messer“ sei nicht so vorgefallen, wie in der Anklage behauptet werde, erklärte der 27-Jährige. Dass er nach dem Vorfall 180 Euro aus der Geldbörse seines Bekannten mitnahm und mit dessen Auto davonfuhr, räumte der Beschuldigte ein. Er habe dies in einem Zustand von Panik getan, hielt der Wiener fest. Für diese beide Delikte wurde der Mann einstimmig verurteilt.

Konkret gab der Angeklagte vor Gericht an, dass er seinem Freund mit dem Steakmesser in der Hand nur gedroht hatte. Sein Bekannter sei danach aufgesprungen und auf ihn zugekommen. Dadurch sei er erschrocken und habe die Hände reflexartig nach vorne gerissen. Er habe nicht zugestochen, vielmehr sei der Mann auf ihn gefallen.

Das Opfer sprach wiederum davon, dass ihm der Beschuldigte trotz mehrerer Bitten, den Gegenstand abzulegen, mit dem Messer „zuerst in den Hals geschnitten und dann gestochen“ habe. Er habe sich daraufhin in die Badewanne rutschen lassen und sich tot gestellt.

Kein Schuldspruch wegen Mords

Die Hauptfrage nach versuchtem Mord verneinten die Geschworenen mit zwei zu sechs Stimmen. Auch die Eventualfrage nach versuchtem Totschlag wurde verworfen, hier war das Verhältnis drei zu fünf Stimmen. Die Eventualfrage nach absichtlicher schwerer Körperverletzung wurde von sechs Laienrichtern mit „Ja“ beantwortet.

In Sachen Strafbemessung wirkten sich nach Angaben des vorsitzenden Richters die beiden einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten, das Zusammentreffen eines Verbrechens mit zwei Vergehen sowie der rasche Rückfall nach einer bedingten Haftentlassung im Jahr 2017 erschwerend aus. Mildernd wurde laut der vorsitzenden Richterin das Teilgeständnis und der Umstand, dass es beim Versuch geblieben ist, gewertet.

Die drei Monate Haft, die dem Beschuldigten 2017 bedingt nachgesehen worden waren, werden nicht widerrufen. Verteidiger Franz Lima und die Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil ist damit rechtskräftig.