Brutaler Raubüberfall: Haft für zwei Angeklagte

Im Fall des brutalen Raubüberfalls in Schwarzenbach (Bezirk Wiener Neustadt) sind am Mittwochabend in Wiener Neustadt zwei Urteile gefällt worden: Ein Angeklagter erhielt zehn, ein weiterer 13 Jahre unbedingte Haft.

Insgesamt hatte es fünf Beschuldigte gegeben. Einer der Männer wurde jedoch nicht rechtzeitig von Ungarn nach Österreich überstellt. Das Verfahren gegen die anderen beiden wurde ausgeschieden, da hier teilweise widersprüchliche Aussagen getätigt wurden. Nun müsse man weitere Beweise einholen, hieß es am Mittwoch. Offen bleibt vorerst auch, ob ein Mann, der 20 Jahre lang im Betrieb der betroffenen Familie gearbeitet hatte, Insider-Informationen - etwa zum Ort des Tresors - weitergegeben hatte.

Drei der vier Angeklagten bekannten sich zumindest teilweise schuldig, sie sollen das Haus in Schwarzenbach ausgekundschaftet und ihre Opfer dann im Schlaf überrascht haben. Die Staatsanwältin sprach von einem „Horrorszenario“: Die Täter hätten ihre Opfer an den Haaren durch das Haus gezogen, ihnen Klebeband über die Augen und den Mund gewickelt, sie mit Kabelbindern gefesselt, sie getreten und geschlagen. Der Mann und die zwei Frauen leiden heute noch an den Folgen des Überfalls, hörten auf, im eigenen Betrieb zu arbeiten und haben Schlafstörungen. Um die Spuren zu beseitigen, übergossen die Männer ihre Opfer beim Überfall mit Öl und Frostschutzmittel. „Ich dachte, sie heizen uns an“, erinnerte sich eines der Opfer.

Prozess Raubüberfall Schwarzenbach

ORF/Rohrhofer

Ein Beschuldigter wurde zu zehn Jahren unbedingter Haft verurteilt, ein weiterer zu 13 Jahren.

Die Männer erbeuteten bei dem Überfall 130.000 Euro und eine Münzensammlung. Die Aufgaben waren dabei klar verteilt: Ein Fahrer, Aufpasser für die Opfer und zwei Männer, die den Tresor öffneten. Jener Beschuldigte, der nun zu zehn Jahren unbedingter Haft verurteilt wurde, hatte beim Überfall die Opfer bewacht. Er nahm das Urteil an. Jener, der zu 13 Jahren Haft verurteilt wurde, nahm das Urteil hingegen nicht an. Beim Überfall hatte er mit einem weiteren Beschuldigten den Tresor aufgeschnitten. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, beide Urteile sind deshalb nicht rechtskräftig.

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