Schutzzonen für Altstadt-Gebäude

Mit der Errichtung von baulichen Schutzzonen will St. Pölten historisch wertvolle Gebäude vor dem Abriss bewahren. Auch Umbauten sollen künftig nur begrenzt möglich sein. Die Bestimmungen sind für Eigentümer bindend.

Gebäude, die das Stadtbild prägen, müsse man schützen, meint ein Sprecher der Stadt St. Pölten. Bisher waren in der Altstadt zwar Denkmäler, Kirchen oder auch einzelne Industriegebäude geschützt. Darüber hinaus sei der Bestand historischer Gebäude jedoch unzureichend gesichert, heißt es. Mit speziellen baulichen Schutzzonen will man diese Bauten nun bewahren.

Veränderungen des Stadtbilds verboten

Die neuen Bestimmungen werden mehr als nur Empfehlungen und damit für Grundeigentümer bindend sein. Betroffene Gebäude dürfen künftig nicht mehr abgerissen werden und auch Umbauten, die das Stadtbild zu sehr verändern würden, sind dann verboten.

Die Landeshauptstadt orientiert sich mit dem Schutzzonen-Projekt an anderen niederösterreichischen Städten wie etwa Baden, Bad Vöslau, Mödling, Wiener Neustadt und Klosterneuburg. Dort wurden in den vergangenen Jahren ähnliche Schutzmaßnahmen beschlossen. Was genau Grundeigentümer künftig beachten müssen, soll den Betroffenen bei einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, 21. November, erklärt werden.

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