Regeln für Pistengeher in sieben Skigebieten

Nach Unfällen und einem zeitweiligen Pistengeherverbot in Lackenhof am Ötscher (Bezirk Scheibbs) soll das Pistengehen ab heuer nach klaren Regeln ablaufen. Darauf haben sich sieben niederösterreichische Skigebiete geeinigt.

Pistengeher nutzen präparierte Pisten für den Aufstieg und die Abfahrt. Deshalb sind sie am späten Nachmittag oder abends unterwegs, was mit einer hohen Gefahr verbunden ist, weil zu dieser Zeit Pistengeräte fahren. Im Vergleich dazu fahren Tourengeher meist abseits der Piste. Das Skigebiet Lackenhof am Ötscher sprach letztes Jahr sogar ein Pistengeherverbot aus - mehr dazu in Pistengeher am Ötscher unerwünscht (noe.orf.at; 20.12.2017).

Damit der Sport organisierter abläuft, einigten sich sieben Skigebiete in Niederösterreich in diesem Jahr auf Regeln für Pistengeher, teilte die Niederösterreich-Werbung in einer Aussendung mit. Zu bestimmten Zeiten und auf ausgewiesenen Routen ist das Pistengehen nun erlaubt. Dazu zählen etwa im Mostviertel Lackenhof am Ötscher (Bezirk Scheibbs), Annaberg und die Gemeindealpe Mitterbach (beides Bezirk Lilienfeld). Im Industrieviertel das Skigebiet Unterberg (Bezirk Wiener Neustadt), die Skischaukel Mönichkirchen-Mariensee, der Arabichllift in Kirchberg am Wechsel (beides Bezirk Neunkirchen) und der Skilift Breitenfurt (Bezirk Mödling).

Regeln sollen für mehr Sicherheit sorgen

In den offiziellen Regeln, die in jedem Skigebiet variieren, wird unter anderem auf die hohe Gefahr durch Pistengeräte mit Seilwinden aufmerksam gemacht. Weiters sollen fertig präparierte Pisten nicht mehr befahren werden, da sonst festgefrorene Spuren entstehen können. Pistengeher sollen in diesem Fall auf den Randbereich ausweichen.

Die fixen Uhrzeiten und Routen sollen die Sicherheit der Pistengeher sowie der Mitarbeiter der Skigebiete erhöhen, so Michael Reichl von der Fachvertretung Seilbahnen der Wirtschaftskammer Niederösterreich. Laut Tourismuslandesrätin Petra Bohuslav (ÖVP) wird das Pistengehen an verschiedenen Wochentagen auch am Abend möglich sein.

Das Pistengehen ist in zwei Skigebieten gratis, bei den übrigen liegt der Preis für ein Tagesticket zwischen fünf und acht Euro. Verboten ist das Pistengehen auf dem Hochkar in Göstling (Bezirk Scheibbs), im Skidorf Kirchberg am Wechsel, im Familienskiland St. Corona am Wechsel (Bezirk Neunkirchen) und bei den Aichelbergliften Karlstift (Bezirk Gmünd) im Waldviertel.

Link: