Messerangriff auf Bruder: Zehn Jahre Haft

Nach einer Messerattacke auf seinen Bruder ist ein 16-Jähriger am Donnerstag in Wiener Neustadt wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Der 16-Jährige hatte im März seinen um ein Jahr älteren Bruder im Elternhaus in Matzendorf-Hölles (Bezirk Wiener Neustadt) mit einem Messer schwer verletzt - mehr dazu in 16-Jähriger sticht Bruder mit Messer nieder (noe.ORF.at; 14.3.2018).

Der Angeklagte spüre seit einigen Jahren einen „zwanghaften Drang, auf einen Menschen einzustechen“, sagte die Staatsanwältin im Eröffnungsvortrag. Er wollte wissen, „ob er durch dieses Erlebnis ein Glücksgefühl hat“. Da er die Tat unbemerkt zu Hause verüben wollte, grenzte er laut Anklage den Opferkreis auf seine Mutter und seinen Bruder ein.

Der 16-Jährige war nach Volksschule, Hauptschule und Polytechnikum ohne Beschäftigung. Am 14. März habe er nach dem Aufstehen gefunden, es sei ein „guter Tag“, um die Tat umzusetzen, und seinen Bruder als Opfer ausgesucht. „Er legt sich zwei Klappmesser parat, muss aber warten, bis sein Bruder von der Schule heimkommt“, schilderte die Staatsanwältin die Geschehnisse am Tattag. Damit sein Bruder nicht bemerkte, dass er hinter ihm steht und auf ihn einsticht, hängte er den Spiegel im Treppenaufgang ab.

16-Jährige stach 21 Mal auf seinen Bruder ein

Für das Opfer sei es ein „grausamer, fürchterlicher Alptraum“ gewesen, sagte die Staatsanwältin. Als der 17-Jährige von der Schule nach Hause kam, fragte er, warum der Spiegel abgehängt war - der Angeklagte täuschte daraufhin vor, dass der Rauchfangkehrer da gewesen war und Arbeiten durchgeführt hatte. Kaum habe der Schüler seinem jüngeren Bruder den Rücken zugekehrt, habe der Angeklagte „völlig unerwartet in den Rücken“ zugestochen. Der 17-Jährige fiel schreiend zu Boden. Er schaffte es zwar noch, aufzustehen und sich in ein Zimmer zu retten, konnte aber die Tür nicht schließen. Der 16-Jährige ließ nicht von seinem Bruder ab und stach weiter auf ihn ein - insgesamt 21 Mal ins Gesicht, in den Rumpf, beide Arme sowie den linken Unterschenkel. Das Opfer nahm den Standventilator und versetzte dem Jüngeren einen Schlag, um ihn kurzfristig außer Gefecht zu setzen.

Obwohl der 17-Jährige viel Blut verlor und schwer verletzt war, konnte er sich ins Freie retten. Eine Nachbarin wurde durch die Schreie auf den blutüberströmten, in der Hauseinfahrt liegenden Jugendlichen aufmerksam und verständigte die Einsatzkräfte. Der Maturant wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen in das SMZ Ost nach Wien geflogen und dort notoperiert. Die Tatwaffen wiesen eine Klingenlänge von rund neun bzw. sieben Zentimetern auf. Der Schüler erlitt Stich- und Schnittverletzungen, u.a. wurde seine Lunge durchstochen, Rippen verletzt, der Brustkorb geöffnet und er hatte eine Einblutung in die Bauchwand.

Staatsanwältin: „Die Tat ist ihm gleichgültig“

Der 16-Jährige wurde kurz nach der Attacke in der Nähe des Tatorts festgenommen. Er hatte selbst eine Schnittverletzung am Finger. Er wirkte laut Anklagebehörde, als stehe er neben sich. „Die Tat ist ihm vollkommen gleichgültig“, meinte die Staatsanwältin. Der Beschuldigte sei sich der Konsequenzen der Tat, damit jemanden schwer zu verletzen, bewusst gewesen und habe einen Mordvorsatz gefasst.

Der Angeklagte - er ist österreichischer Staatsbürger und nicht vorbestraft - zeige laut Gutachten Anzeichen einer Zwangsstörung mit aggressiven Inhalten, wovon eine Gefährlichkeit ausgehe, so die Vertreterin der Anklagebehörde. Die Familie habe keinen desolaten Eindruck gemacht, fügte sie hinzu. Laut dem psychiatrischen Sachverständigen hat der 16-Jährige eine Persönlichkeitsstörung, ist aber zurechnungsfähig. Es bestehe die Gefahr, dass er ohne Behandlung weitere Taten mit schweren Folgen begehen könne. Die Staatsanwaltschaft hat die Einweisung des 16-Jährigen in eine Anstalt für geistig-abnorme Rechtsbrecher beantragt.

Urteil gegen 16-Jährigen nicht rechtskräftig

Der Angeklagte sei geständig, sagte der Verteidiger. Dass sein Mandant die Tat begangen habe, stehe fest. „Die Frage ist, inwieweit ihm das vorzuwerfen sein wird“, meinte er zur Frage der Zurechnungsfähigkeit. Die Öffentlichkeit wurde nach den Eröffnungsvorträgen von der Geschworenenverhandlung ausgeschlossen. Begründet wurde das mit dem Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs des Jugendlichen bzw. der Familie. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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