Mutter des toten Babys ist wieder auf freiem Fuß

Nach dem Fund eines toten Säuglings in Weikendorf (Bezirk Gänserndorf) ist die 18-jährige Mutter wieder auf freiem Fuß. Der Richter sah keine Haftgründe. Gegen die Frau wird aber weiterhin wegen Mordverdachts ermittelt.

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hatte in dem Fall am Samstag Untersuchungshaft beantragt. Der zuständige Richter leistete dem Antrag der Staatsanwaltschaft allerdings nicht Folge. Dieser habe keine Haftgründe gesehen, bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, Friedrich Köhl, am Sonntag einen der Zeitung „Heute“ (Onlineausgabe).

U-Haft aus Altersgründen nicht verpflichtend

Dass die 18-Jährige wieder auf freiem Fuß ist, liegt vor allem an ihrem Alter. Für Verbrechen, die mit einer mindestens zehnjährigen Freiheitsstrafe bedroht sind, ist grundsätzlich eine bedingt obligatorische Untersuchungshaft vorgesehen. Da es sich bei der Beschuldigten jedoch im strafrechtlichen Sinne um eine junge Erwachsene handelt, gelten andere Bestimmungen. Köhl verwies im Gespräch mit noe.ORF.at außerdem darauf, dass die Mutter ausgesagt hatte, von der Schwangerschaft nichts gewusst und nach der Geburt keine Lebenszeichen des Säuglings wahrgenommen zu haben. Die Frau soll deshalb keine lebenserhaltenden Maßnahmen gesetzt haben.

Weikendorf Tallesbrunn Babyleiche gefunden

APA/Herbert Pfarrhofer

Der tote Säugling wurde in einem Gebüsch entdeckt

Die Babyleiche war am vergangenen Donnerstag von einem Gemeindebediensteten in Tallesbrunn, einer Katastralgemeinde von Weikendorf, in einem Gebüsch entdeckt worden. Dem Obduktionsergebnis zufolge wäre der männliche Säugling lebensfähig gewesen. Gegen die 18-jährige wird nun wegen Mordverdachts ermittelt.

Blaschitz: Anhaltspunkt auf Unzurechnungsfähigkeit

Am Sonntag wurde die Frau von ihrem Vater und ihrem Freund von der Justizanstalt abgeholt, berichtete ihr Rechtsanwalt, Wolfgang Blaschitz. Er rechnet damit, dass es im Fall einer Anklage um Paragraf 79 Strafgesetzbuch (Tötung eines Kindes bei der Geburt) gehen werde. In diesem Fall beträgt der Strafrahmen bis zu fünf Jahre, für junge Erwachsene bis zu zweieinhalb Jahre. Außerdem sah Blaschitz Anhaltspunkte, wonach die junge Frau wegen der Geburt nicht zurechnungsfähig gewesen sei und das Ermittlungsverfahren deshalb nach einem entsprechenden Gutachten eingestellt werden könnte.

Die 18-Jährige habe nichts von der Schwangerschaft mitbekommen und das Baby am 7. November im Elternhaus zur Welt gebracht, berichtete Blaschitz nach der zweistündigen Einvernahme der jungen Frau am Sonntag. Auch ihre Eltern und ihr Freund soll nichts davon mitbekommen haben. Ihrem Umfeld soll aufgefallen sein, dass sie zugenommen habe. Die Schulabbrecherin sei mit der Situation bei der Geburt „völlig überfordert“ gewesen, sagte der Rechtsanwalt.

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