Freispruch für mutmaßlichen Staatsverweigerer

In St. Pölten ist ein 59-Jähriger wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch und versuchter Erpressung vor Gericht gestanden. Der Mann soll einer Gruppe Staatsverweigerer angehören. Er wurde freigesprochen.

Laut Anklage soll der Energetiker aus dem Mostviertel einen Drohbrief an einen Magistratsbeamten gesendet haben. In der schriftlichen Mitteilung an den Beamten des Magistrats Waidhofen an der Ybbs soll er darauf gedrängt haben, ein Verwaltungsstrafverfahren gegen ihn einzustellen. Zudem soll der 59-Jährige mit der Eintragung ins US-amerikanische UCC-Schuldenregister gedroht und 25.000 Euro Schadenersatz gefordert haben. Bereits am ersten Verhandlungstag am 18. April hatte der Angeklagte zugegeben, den Brief geschickt zu haben - weil er eine Strafe von 400 Euro nicht bezahlen wollte.

Auslöser für die Verwaltungsstrafe war eine unter „Staatsverweigerern“ kursierende „Lebendmeldung“, die der Mostviertler im August 2015 an das Standesamt Waidhofen an der Ybbs übermittelt hatte. Angeschlossen war ein Dokument samt Fingerabdruck des Mannes. In dem Schreiben soll der Angeklagte das niederösterreichische Landeswappen und das Bundeswappen verwendet haben. Als Reaktion auf den folgenden Strafbescheid wurde laut Anklage der Drohbrief versendet. Diese Mitteilung wies demnach zwei von staatsfeindlichen Verbindungen bekannte Stempel auf.

Nach Abschicken des Briefes im November 2015 habe er im Gespräch mit einem ehemaligen Rechtsanwalt bemerkt, „dass das ein Blödsinn ist“, hatte der Angeklagte bereits am ersten Prozesstag geschildert. „Ein schlechtes Gefühl dabei“ räumte der 59-Jährige auch am Montag vor dem Schöffengericht ein. Einen Teil der Verwaltungsstrafe - 40 Euro - zahlte der Beschuldigte im Jänner 2016, den gesamten Betrag beglich er in Raten bis April 2017.

Urteil nicht rechtskräftig

Die Verteidigerin des 59-Jährigen forderte einen Freispruch und erklärte, dass ihr Mandant sich um Schadensverringerung bemüht habe. Ein Irrtum sei immer verzeihbar, „erst wenn man ihn nicht wiedergutmacht, wird er zum Fehler“.

Der vorsitzende Richter erklärte, dass hinsichtlich der versuchten Bestimmung zum Amtsmissbrauch ein „strafbefreiender Rücktritt vom Versuch“ vorliege. Im Vergleich zu anderen Tätern, „die mit der UCC-Thematik dahergekommen sind“, sei beim 59-Jährigen „einiges unterblieben“. Der Angeklagte habe im Jänner 2016 freiwillig mit der Bezahlung der Verwaltungsstrafe begonnen. „Der illegale Weg, weitere Erklärungen und Schadenersatzforderungen, hätte bestanden.“ Hinsichtlich des Vorwurfs der versuchten Erpressung erklärte der vorsitzende Richter, dass „die innere Tatseite überhaupt nicht vorliegt“. Der Staatsanwalt, der in seinem Schlussvortrag eine Verurteilung gefordert hatte, gab keine Erklärung ab.