Notfallzulassung für Rübenbauern stattgegeben

Nach den heurigen Herausforderungen haben die heimischen Rübenbauern nun einen Etappensieg erreicht. Für die umstrittenen Neonicotinoide gibt es jetzt vom Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) eine Notfallzulassung.

Die Rübenbauern sind nicht nur mit einem Zucker-Preisverfall konfrontiert, sondern kämpften heuer auch mit Ernteausfällen wegen eines Befalls mit Rübenrüsselkäfern - mehr dazu in Bauern kämpfen um Zukunft der Rüben (noe.ORF.a; 22.5.2018). Rasch wurde nach dem Einsatz einer Gruppe bienenschädlicher Insektizide (Neonicotinoide) gerufen - mehr dazu in Streit um Notfallverordnung im Pflanzenschutz (noe.ORF.at; 20.11.2018). Nun hat das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) hat einem Antrag der Rübenbauern in Form einer Notfallzulassung stattgegeben.

Das BAES bestätigte auf APA-Anfrage einen entsprechenden Bericht des agrarischen Branchenmagazins „Blick ins Land“, wonach die Notfallzulassung für den Rübenbau 2019 für Niederösterreich, Oberösterreich und die Steiermark erteilt wurde. In diesen drei Ländern hatten sich auch die Landesregierungen für den Einsatz der Rübenbeizmittel unter strengen Auflagen stark gemacht - mehr dazu in Landtag beschließt Antrag auf Notfallzulassungen (noe.ORF.at; 22.11.2018). Heuer waren aber auch die Rübenbauern im Burgenland betroffen.

Rübenernte und Situation der Rübenbauern

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Notfallzulassung gilt für 120 Tage

Neonicotinoide sind eigentlich EU-weit verboten. Vom umstrittenen Wirkstoff, der als Beize auf das eigentliche Saatgut aufgetragen wird, erhoffen sich die Landwirte unter anderem, die Schädlinge erfolgreich zu bekämpfen. Der Schädling hatte sich heuer besonders stark ausgebreitet und auf Tausenden Hektar Fraßschäden an den noch jungen Rübenpflanzen verursacht. Der Bescheid ermöglicht den Saatgutanbietern, in den kommenden Tagen und Wochen mit den Vorbereitungen der Beizung der Rübensamen für den kommenden Anbau zu beginnen. Die Rübenanbaufläche dürfte so wieder auf mehr als 30.000 Hektar steigen, da damit zu rechnen ist, das Landwirte nicht auf andere Pflanzen umsteigen, sondern bei den Zuckerrüben bleiben.

„Die Notwendigkeit des Einsatzes der genannten Produkte wurde von den Betroffenen in den Ländern eingereicht und von den Bundesländern bestätigt und ist aufgrund der nicht anders abzuwehrenden Gefahr des Befalles durch den Moosknopfkäfer, den Erdfloh, die Rübenfliege und die Rübenblattlaus sowie zu einer Minderung des Befallsdruckes durch den Rüsselkäfer in der Kultur-Zuckerrübe gegeben“, so die BAES gegenüber der APA. Die Notfallzulassung gilt für 120 Tage und sei „nach umfassender rechtlicher Prüfung sowie der fachlichen Bewertung der AGES“ (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) erfolgt.

Strenge Auflagen für Anwendung

„Die Produkte dürfen ausschließlich in bestimmten Gebieten angewendet werden. Für die Anwendung gelten strenge Auflagen, deren Einhaltung durch die zuständigen Landesbehörden überprüft werden. Es besteht eine umfassende Dokumentationspflicht. Es wird begleitend zur Anwendung ein Bienenmonitoring durchgeführt“, so die BAES weiter. Vorübergehend erlaubt werden die Pflanzenschutzmittel Cruiser 600 FS mit dem Wirkstoff Thiamehoxam, Poncho Beta mit dem Wirkstoff Clothianidin und Sombrero mit dem Wirkstoff Imidacloprid.

Noch warten müssen dem Bericht zufolge indes die Erdäpfel. Auch die Kartoffelbauern hoffen auf eine Notfallzulassung des ebenfalls umstrittenen Pestizides Mocap 15 G mit dem Wirkstoff Ethoprophos gegen den Drahtwurm - auch ein Fraßschädling. Auch hier haben Landespolitiker, etwa Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), den Landwirten laut „Blick ins Land“ Unterstützung zugesagt.

Kritik an Köstinger von Global 2000

Die Umweltschutzorganisation Global 2000 kritisierte in diesem Zusammenhang am Mittwoch Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Die Ministerin habe „gerade ihre Glaubwürdigkeit als Umweltministerin schwer beschädigt“.

„Mit diesem Schritt hat die Ministerin klar gestellt, dass die im Regierungsprogramm enthaltenen Ankündigungen zum Insektenschutz kaum mehr als Lippenbekenntnisse sind“, sagte Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker von Global 2000. Zudem sei fragwürdig, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Notfallzulassung überhaupt vorliegen.

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