Landtag beschließt Kopftuch-Sanktionen

Der Landtag wird in seiner Sitzung am Donnerstag Strafen von bis zu 440 Euro bei Verstößen gegen das Kopftuchverbot in Kindergärten verankern. Außerdem wird die Rechtssicherheit in Sachen Pflegeregress behandelt.

„In der vergangenen Landtagssitzung haben wir die 15a-Vereinbarung über die Kinderbetreuung beschlossen. Diese sieht vor, dass die Länder Maßnahmen bei Verstößen gegen das Kopftuchverbot setzen, womit auch entsprechende Sanktionen verbunden sind“, wird ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger in einer Aussendung zitiert.

Antrag auf Kopftuchverbot bis zum 14. Lebensjahr

Daher werde am Donnerstag auf Initiative der ÖVP die Änderung des niederösterreichischen Kindergarten- und Kinderbetreuungsgesetzes beschlossen, wodurch Strafen von bis zu 440 Euro festgelegt werden. „Wir gehen damit als erstes Bundesland voran, weil wir wirksame Maßnahmen setzen wollen, um dem Recht auf Selbstbestimmung von Mädchen zum Durchbruch zu verhelfen“, betonte der VP-Klubobmann.

In einem Resolutionsantrag werde zudem das Verbot des Tragens von Kopftüchern in Pflichtschulen bis zur Erreichung der Religionsmündigkeit, also der Vollendung des 14. Lebensjahres, gefordert. Es gehe darum, „Mädchen vor sozialer Ausgrenzung zu schützen und gerade in Ballungsräumen Parallelgesellschaften zu verhindern“.

Grundbuch-Sicherstellungen sollen geklärt werden

Geklärt wird am Donnerstag auch die Frage bestehender Sicherstellungen im Grundbuch nach der Abschaffung des Pflegeregresses. Diese sei „aufgrund fehlender Ausführungsbestimmungen seitens des Bundes bis jetzt offengeblieben“, so Schneeberger. „Grundstücke konnten nicht veräußert werden, weil sie belastet sind. Darüber hinaus wussten Erben nicht, welche Lasten und Kosten noch auf sie zukommen.“ In der Sozialhilfegesetz-Novelle ist vorgesehen, „dass einem Antrag auf Löschung einer Grundbuchseintragung vom Land zuzustimmen ist“, bekräftigte Schneeberger.

Rechnung getragen werden soll zudem der vom Finanzministerium erlassenen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015. Dies soll im Rahmen einer Umsetzung der Vorgaben in der niederösterreichischen Gemeindeordnung und dem Stadtrechtsorganisationsgesetz erfolgen.

Aktuelle Stunde zum Thema „Leistbares Wohnen“

In der Landtagssitzung wird außerdem in einer Aktuellen Stunde auf Antrag der SPÖ zum Thema „Leistbares Wohnen“ debattiert. Zudem stehen noch einige umstrittene Punkte auf der Tagesordnung. Die SPÖ beantragt die Prüfung der Causa Asylunterkunft Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) durch den Landesrechnungshof. Diesem Antrag schließen sich ÖVP, Grüne und NEOS an. Auch die FPÖ will prüfen lassen, stellt aber einen eigenen Antrag - mehr dazu in FPÖ beantragt Drasenhofen-Prüfung extra (noe.ORF.at; 12.12.2018).

Die Grünen wollten einen Untersuchungsausschuss zu diesem Thema, er wurde aber nur von NEOS unterstützt und wird deswegen nicht beantragt. Die Grünen werden aber einen Misstrauensantrag gegen Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) einbringen. Die FPÖ will auch die Vorgänge rund um die Auflösung von Einrichtungen der Therapeutischen Gemeinschaften (TG) vom Landesrechnungshof prüfen lassen, diese fallen in das Ressort der SPÖ - mehr dazu in Land zahlt 210.898 Euro an Sonderkommission (noe.ORF.at; 12.12.2018).

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