RH darf bei Flughafen teilweise Einsicht nehmen

Lange ist vor dem Verfassungsgerichtshof darum gestritten worden, ob der Rechnungshof (RH) den Flughafen Wien in Schwechat weiter prüfen darf. Nun wurde entschieden, dass der RH nur zum Teil Einsicht nehmen darf.

Der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zufolge muss der Flughafen dem RH Einschau in seine Gebarung geben - allerdings nur für einen eingeschränkten Zeitraum von 1. Jänner bis 31. Mai 2017. Die Anträge betreffend den Zeitraum 1. Juni 2017 bis 27. Februar 2018 wurden abgewiesen. Der Rechnungshof kritisierte daraufhin umgehend, dass er den Airport künftig nicht mehr prüfen dürfe.

Der Streit hatte sich um die Eigentumsverhältnisse am Flughafen entzündet. Die börsennotierte Flughafen Wien AG in Schwechat (Bezirk Bruck an der Leitha) hatte argumentiert, dass keine faktische Beherrschung des Unternehmens durch die öffentliche Hand mehr vorliege. Zur Untermauerung des Standpunktes wurden mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Seitens des Rechnungshofes war argumentiert worden, dass durch den bestehenden Syndikatsvertrag zwischen Stadt Wien und Land Niederösterreich eine weitreichende Abstimmung der Syndikatspartner stattfinde.

Hintergrund dazu ist, dass der australische Investor IFM (Airports Group Europe) seine Beteiligung auf 39,8 Prozent aufgestockt hatte, womit er gleich viele Anteile hält wie die Miteigentümer, die Länder Wien und Niederösterreich.

Verfassungsgerichtshof in Wien

APA/Herbert Neubauer

Der VfGH hat entschieden, dass der Flughafen dem RH zum Teil Einschau in seine Gebarung geben muss

Rechnungshof hofft auf gesetzliche Regelung

Dass der Rechnungshof den Zeitraum Juni 2017 bis Februar 2018 nicht einsehen darf, begründete der Verfassungsgerichtshof am Mittwoch in einer Ausendung so: „Da der Stadt Wien und dem Land NÖ in diesem Zeitraum lediglich vier Aufsichtsratsmitglieder (von insgesamt zehn) zugerechnet werden konnten, war es diesen Gebietskörperschaften nicht möglich, einfache Beschlüsse ohne oder gegen den Willen der übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates, geschweige denn Beschlüsse über die Bestellung oder Abberufung des Vorstandes durchzusetzen.“

„Mit Bedauern“ nahm der Rechnungshof am Mittwoch den Entscheid zur Kenntnis, dass der Verfassungsgerichtshof ihm nur sehr eingeschränkte Prüfungsbefugnis für die Vergangenheit - Jänner bis Mai 2017 - zugestand. „Das ist kein guter Tag für die Kontrolle in Österreich“, sagte Sprecher Christian Neuwirth zur APA. Präsidentin Margit Kraker hofft nun, dass die Kontroll-Lücke gesetzlich geschlossen wird.

Dass sich der Flughafen gegen eine Prüfung verwehrt, war nicht immer so. In Erinnerung ist noch der wenig schmeichelhafte Prüfbericht zum teuren Terminalbau Skylink. Demnach hatten sich die geschätzten Kosten für den Terminal zwischen November 2002 und Dezember 2009 von 402 auf rund 830 Mio. Euro mehr als verdoppelt.

Einen ersten Anlauf zur Einsichtnahme startete der Rechnungshof bereits 2016. Der VfGH konnte diese strittige Frage aber nicht klären, da der Zeitraum zu wenig eingegrenzt war, wie das Gericht seinerzeit mitteilte. Detail am Rande: In dem Verfahren vor dem Verfassungsgericht wirkte der frühere Flughafen-Vorstandschef Christoph Herbst mit. Er ist seit 2011 Verfassungsrichter.

Mögliche Auswirkungen auf Bau der Dritten Piste

Das Erkenntnis des VfGH könnte auch Auswirkungen auf die Entscheidung über den Bau einer Dritten Piste am Flughafen Wien haben, den Umweltschützer bisher verhindert haben. Denn laut dem VfGH-Erkenntnis vom Mittwoch dürfe der Rechnungshof den Flughafen Wien-Schwechat in der Zukunft gar nicht mehr kontrollieren, kritisiert der Rechnungshof. Damit bleiben große Projekte wie Planung und Bau der dritten Piste ungeprüft. „Das ist nicht im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler“, sagte Sprecher Christian Neuwirth.

„Wichtige Klarstellung“ aus Sicht des Flughafens

Seitens des Flughafens wurde die Entscheidung des VfGH, dass der Rechnungshof bei der Flughafen Wien AG seit Juni 2017 keine Einsicht mehr nehmen darf, begrüßt. Das sei eine „wichtige Klarstellung für Unternehmen und Aktionäre“, teilte man am Mittwochabend in einem Statement gegenüber der APA mit.

Der Flughafen Wien sieht darin auch eine „grundsätzliche Bestätigung“ seiner Rechtsmeinung. „Diese heutige Entscheidung ist zu begrüßen, denn die Flughafen Wien AG ist ein erfolgreiches börsenotiertes Unternehmen und als solches ohnehin allen aktienrechtlichen Vorschriften und Gesetzen unterworfen“, heißt es weiter.

Zudem betont der Flughafen, dass alle Investitionen des Unternehmens dem Steuerzahler „keinen Cent“ kosten würden und ausnahmslos selbst finanziert werden. „Im Gegenteil: Die Flughafen Wien AG führt jährlich über 100 Mio. Euro an Steuerleistungen an den Fiskus ab und bringt der öffentlichen Hand als Aktionäre jährlich hohe Dividendenausschüttungen.“

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