UVP-Bescheid für Ostumfahrung Wr. Neustadt

Die Landesregierung hat am Dienstag den positiven Bescheid über die Umweltverträglichkeit des zweiten Teils der Ostumfahrung Wiener Neustadt erlassen. Der Baustart ist für 2020 geplant.

„Damit ist die Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Straßenbauprojekt mit einer Gesamtlänge von rund 4,8 Kilometern und Gesamtkosten von etwa 35 Millionen Euro positiv abgeschlossen“, hieß es in einer Aussendung des Landes. Einsprüche sind in den nächsten Wochen möglich.

Rechtskraft muss abgewartet werden

Die Frist für Einsprüche laufe rund siebeneinhalb bis acht Wochen, nächste Instanz wäre das Bundesverwaltungsgericht, hieß es auf Anfrage aus dem Büro von Landesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP). „Nach Rechtskraft des UVP-Bescheides können die weiteren Schritte in Richtung Baubeginn gesetzt werden“, berichtete der Landespressedienst nach einer Sitzung der Landesregierung in einer Aussendung.

„Falls keine Einsprüche in den Verfahren erfolgen oder etwas Unvorhersehbares eintritt“, könnte mit einem Baubeginn im Laufe des Jahres 2020, mit der Fertigstellung 2022 gerechnet werden. Die B17 Ostumfahrung Wiener Neustadt schließt an der B60 an und führt bis zur Landesstraße B53 beim Anschluss zur Mattersburger Schnellstraße (S4).

Straßenring um Wiener Neustadt wird geschlossen

Schleritzko bezeichnete den zweiten Teil der Ostumfahrung Wiener Neustadt als „eines der wichtigsten Straßenbauvorhaben im Bundesland Niederösterreich“. „Mit dem zweiten Teil der Ostumfahrung können wir eine Verbesserung sowohl der Lebensqualität der Anrainer als auch der Standortqualität erreichen. Damit wird ein Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region geleistet und gleichzeitig der Straßenring um Wiener Neustadt geschlossen“, sagte der Wiener Neustädter Bürgermeister Klaus Schneeberger (ÖVP).

Das Bauvorhaben sorgte auch für Kritik. Bürgerinitiativen sprachen sich gegen das Projekt aus bzw. bemängelten die Trassenführung - mehr dazu in Grüne kritisieren Ostumfahrung Wiener Neustadt (noe.ORF.at; 17.10.2018). Im Hintergrund werden bereits Einsprüche vorbereitet. „Die Bürgerinitiativen L.A.M.A. sowie ‚Ostumfahrung - So nicht!‘ haben Parteistellung und können somit eine Beschwerde gegen den Bescheid beim Bundesverwaltungsgericht einbringen“, hieß es in einer Stellungnahme am Dienstagabend.

Initiative: „Zeitplan wird nicht halten“

„Die Politik darf sich also schon jetzt darauf einstellen, dass der kommunizierte Zeitplan für die Ostumfahrung nicht halten wird“, kündigte die Bürgerinitiative „Ostumfahrung - So nicht!“ an. „Mit der heutigen Entscheidung ist das letzte Wort jedenfalls noch lange nicht gesprochen. Am Zug wird das Bundesverwaltungsgericht sein.“ Die Initiative befürchtet unter anderem eine geringere Lebens- und Wohnqualität von Anrainern durch das knapp fünf Kilometer lange Straßenbauprojekt.